Nochmal, dann musst du jegliche zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung bei Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit auch ausschließen bei berufsbedingten Fehlern.
Das macht man aber bewusst nicht, weil man will, dass die Menschen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen und nicht einfach irgendwie herumwurschteln. Warum nun ausgrechnet die "Schiedsrichter" ein besonders geschützter "Beruf" sein sollen, wird mir schlicht nicht klar.
Und natürlich ist der Schaden direkt auf den Fehler zurückzuführen. Der Schaden ist, dass es hier keinen Elfmeter gegeben hat, damit eine sehr gute Torgelegenheit. Das könnte der Unterschied von zwei Punkten sein und am Ende dann wiederum könnte es um Millionenschäden für den jeweiligen Verein gehen.
Und in diesem Fall ist es nun mal offensichtlich, dass der Schiedsrichter seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Es kein Fehler, bei dem man sagen, dass er auch bei sorgfältigsten Verhalten nicht dieser Fehler nicht auch hätte passieren können. Nochmal: Er hatte absolut freie Sicht.