In den Ausführungsbestimmungen für die Regionalliga steht, dass ab der Saison 2009/10:
Die Teilnahme am Spielbetrieb der Regionalliga Nord Frauen setzt voraus:
* der Nachweis einer zweiten 11er Frauen- und einer Mädchenmannschaft sowie ihrer Teilnahme am Pflichtspielbetrieb
des Landesverbandes.
Bislang galt eine zweite 11er Frauen- oder einer Mädchenmannschaft .
Aufstiegberechtigt in die 2. Frauen-Bundesliga sind die Meister der Regionalligen Nord, Nordost, Südwest und West sowie eine vom Süddeutschen FV benannte Mannschaft.
Regelung bei Verzicht eines Meisters: An die Stelle des jeweiligen Erstplatzierten der 2. Frauen-Bundesliga oder der Regionalliga kann bei Verzicht nur der Zweitplatzierte der jeweiligen Spielklasse treten. Verzichtet auch der zweitplatzierte Verein, kann keine andere Mannschaft dieser Spielklasse diesen Platz einnehmen.