Noch etwas. . . Die Mio. Ist garnicht so dumm.
Laut Fifa reglement, kann Eine Partei in der Transferperiode nach einer sog. "schutzzeit" den Vertrag einseitig Kündigen, und müste dann nur eine Entschädigung/Ablöse in Höhe der noch zu zahlenden Gehälter an den Verein leisten. (artikel 14 bzw. 15 der Fifa transferregel, nach Bosmann).
Die "schutzzeit" beträgt drei Jahre Vereinszugehörigkeit. Die sind bei Naldo bereits vorbei. Allerdings müste man zur einseitigen Kündigung einen triftigen Grund vorbringen. Als Beispiel wird hier genannt, dass man als Spieler nur 10% der letzten Spielzeit gespielt hat.
Tja. . .so bitter das klingt, und auch wenn der Gesetzes text hier nicht in allen einzelheiten wiedergegebn idt, ich glaube, THEORETISCH hat Naldo schon die Möglichkeit einen Wechsel legal zu erzwingen.
Wurde hier auch schon mal in einem anderen Fall diskutiert. . . Weiß aber nicht mehr bei welchem.
Grüße
D.A