Eben die beruht doch auf der Betrachtung aller Fakten sowie der Bewertung durch die Geschäftsführung.Verhältnismäßigkeit
Und in Anbetracht der Einkommenshöhe erschien das bei einem derart schwerwiegenden arbeitsrechtlichen Verstoß (aus genannten Gründen) der Geschäftsführung offenbar angemessen und verhältnismäßig. Ich bezweifle, dass die Summe ausgelost oder erwürfelt wurde.



