Max Kruse (Laufbahn beendet)

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Alles völlig richtig gemacht! Würde ich auch so machen. Wo leben wir denn, wenn sich ein Kerl nicht mehr anständig einen hinter die Binde kippen kann? Ich glaube er ist wohl auch schon Ü18 oder nicht?

Privatsache! Solange er nicht seine Genesung gefährdet, sollte der Verein sich da raushalten oder sind wir hier beim Bund? Sollte es jedoch seiner Genesung entgegen stehen, dann sollte der Verein auch einschreiten, aber wirklich auch nur DANN. Er darf momentan eh nicht trainieren. Alles andere erfolgt dann im Aufbau-Training, jetzt hat er noch Trainingsfreiheit.

Danke, Bitte, meine Meinung
 
Ich bin da tatsächlich etwas zwiegespalten. Es sagt keiner was, wenn er ins Pub geht und ein Bierchen trinkt oder ins Restaurant (Bremen). Muss er denn unbedingt nach Berlin in die Disco? Wenn ich das mit einem gelben Schein machen würde und mein Arbeitgeber erfährt davon, dann habe ich mit Sicherheit ein Problem.

Er weiß doch, dass er mit anderen Augen beobachtet wird und dann muss ich es extra noch befeuern? Vielleicht wäre es nicht so aufgekommen, wenn er in Bremen in die Disco geht, aber ganz nach Berlin dafür zu düsen? Manchmal weiß ich nicht, was so in den Köpfen von Profis passiert. Ich wäre froh, wenn ich solch ein Talent hätte. Gruß Franky

PS diestulle: Darfst du bei Verletzung mit gelben Schein dich vergnügen oder würde dein Arbeitgeber dir da was husten?
 
Wenn so etwas die Runde macht auf deinem Arbeitsplatz, dann möchte ich nicht die Blicke der Kollegen ernten, die wegen dir vielleicht mehr Arbeiten müssen (da Ausfall), während du dich in der Disco austobst. Das er raus geht, dass ist normal, aber man muss das ganze nicht noch befeuern und den Stoff für die Presse liefern. Es geht mir nur darum, dass er deshalb nach Berlin fährt / fliegt und eine "Nachtschicht" einlegt. Da ist vielleicht jeder etwas anders gestrickt. Gruß Franky
 
Wenn so etwas die Runde macht auf deinem Arbeitsplatz, dann möchte ich nicht die Blicke der Kollegen ernten, die wegen dir vielleicht mehr Arbeiten müssen (da Ausfall), während du dich in der Disco austobst. Das er raus geht, dass ist normal, aber man muss das ganze nicht noch befeuern und den Stoff für die Presse liefern. Es geht mir nur darum, dass er deshalb nach Berlin fährt / fliegt und eine "Nachtschicht" einlegt. Da ist vielleicht jeder etwas anders gestrickt. Gruß Franky
Ich halte den Ball flach. Er hat nichts am Gehwerkzeug (im Gegenteil, ich bin sicher, das er schon in der Reha ist), er hat nichts an den Armen, er hat einen Schlüsselbeinbruch. Er ist operiert worden, d.h., er hat eine Schiene bekommen. Wenn er keine Schmerzen mehr hat und sich normal bewegen kann, spricht doch nichts dagegen, wenn er sich einen schönen Abend macht.
Wenn ein Maler sich den Arm bricht, sitzt der ja auch nicht permanent zu Hause auf dem Sofa, sondern kann sich frei bewegen.
 
Ich bin da tatsächlich etwas zwiegespalten. Es sagt keiner was, wenn er ins Pub geht und ein Bierchen trinkt oder ins Restaurant (Bremen). Muss er denn unbedingt nach Berlin in die Disco? Wenn ich das mit einem gelben Schein machen würde und mein Arbeitgeber erfährt davon, dann habe ich mit Sicherheit ein Problem.

Er weiß doch, dass er mit anderen Augen beobachtet wird und dann muss ich es extra noch befeuern? Vielleicht wäre es nicht so aufgekommen, wenn er in Bremen in die Disco geht, aber ganz nach Berlin dafür zu düsen? Manchmal weiß ich nicht, was so in den Köpfen von Profis passiert. Ich wäre froh, wenn ich solch ein Talent hätte. Gruß Franky

PS diestulle: Darfst du bei Verletzung mit gelben Schein dich vergnügen oder würde dein Arbeitgeber dir da was husten?

Du, nach deutschem Arbeitsgesetz, darf dir ein Arbeitgeber grundsätzlich nicht Kündigen wenn man Krankgeschrieben ist. Auch ist es nach einheitlicher Rechtssprechung kein Kündigungsgrund, wenn man Krankgschrieben das Haus verlässt, egal zu welcher Uhrzeit und zu welchem Ort. Einzig wenn vom Arzt Bettruhe verordnet wurde und diese missachtet wird und dann auch noch etwas geschieht was die Genesung unterbricht oder erschwert, KANN ein Abmahnungsgrund sein. Arbeitsunfähig bedeutet nicht immer gleich Bewegungsunfähig ;)
 
Vorsicht! Er kann Dir nur nicht kündigen sofern 3 Vorrausetzungen nicht erfüllt sind:

  1. Es müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die die Prognose weiterer Erkrankungen des Arbeitnehmers in dem bisherigen Umfang rechtfertigen. Diese Voraussetzung heißt "negative Gesundheitsprognose".
  2. Es muß feststehen, daß die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Eine solche Interessenbeeinträchtigung liegt vor allem dann vor, wenn es aufgrund der Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Störungen des Betriebsablaufs oder zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten kommt.
  3. Schließlich muß eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Sie muß zugunsten des Arbeitgebers ausgehen, d.h. sie muß ergeben, daß ihm bei einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Krankheitsursachen, der Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer und des Lebensalter des Arbeitnehmers die oben festgestellte Beeinträchtigung seiner Interessen (siehe Punkt 2.) nicht mehr weiter zugemutet werden kann.
Wie gesagt müssen diese drei Voraussetzungen allesamt vorliegen. Fehlt auch nur eine, ist die Kündigung unwirksam.
 
Wenn das so einfach ist, dann haue ich mir glatt einen auf den Daumen und mache 3 Woche Party mit gelben Schein. :klatsch::trommel:Gruß Franky

Womit du wieder übertreibst. Kruse war jetzt einmal weg, und nicht jeden Abend.

Und wenn du deinen Daumen für die Arbeit brauchst, dann ist der gelbe Schein doch okay. Und wenn du dann nicht etwas machst, was den Daumen belastet, ist das auch okay.
 
Ich übertreibe nicht, da ich kein Profifußballer bin, muss ich wohl oder übel etwas anderes machen. Ich bin Linkshänder, also haue ich mir auf den rechten Daumen. Der Party steht dann nichts mehr im weg. Ich werde dann nur 2 Wochen feiern und 1 Woche erholen. Warum machen es dann nicht so viele Arbeitnehmer, wenn nichts passiert?

Wenn die Leistung stimmt, dann fallen solche Dinge auch nicht auf. Stimmt die Leistung nicht, dann fragt man sich (zurecht) warum es nicht stimmt. Gruß Franky
 
Eben. Das "Grundsätzlich" ist nur auf die bloße Tatsache einer Krankschreibung bezogen. Sie ist für sich selbst gesehen, kein Kündigungsgrund und unterliegt Voraussetzungen.

Bei Kruse ist sein "Ausflug" Arbeitsrechtlich völlig unproblematisch zu sehen.
 
By the Way: Kruse WIRD seine "Freiheit" die auch Du ihm hoffentlich zugestehst DEFINITIV mit Leistung zurückzahlen, wie letzte Saison (Stichwort Autounfall)

Also mach mal bitte nicht so viel Moral......;) Alles Gut Franky
 
Ich habe ja geschrieben, dass ich etwas zwiegespalten bin. Ich finde es nur etwas komisch, dass er sich Abends vergnügen kann, während seine Jungs sich abstrampeln. Kann er sich dann auch in Malle erholen oder muss er in Deutschland bleiben? Gruß Franky
 
MUSS er natürlich nicht. Aber ich denke nicht das es ein Problem gibt. Alle kennen ihn, alle schätzen ihn, er braucht diese Freiheiten und spielt bei uns den wichtigsten Spieler.....Ich halte es da wie mit Basler.... accept it und alles wird wieder gut;) So ist das Lebbe...

Ich ruf ihn sonst mal an und frag ihn ob er sein nächstes Tor dir widmet, vielleicht versöhnt dich das ein bisschen:D
 
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