Zitat von [SVW]Andi;552939:Kommt drauf an, wie du gemustert wirst. Wirst du T5 gemustert (so wie ich), bist du nicht wehrdienstfähig und musst auch kein Zivildienst machen.
Ansonsten musst du entweder später nochmal wiederkommen (ist glaub ich T4 oder T3) oder dir wird sofort gesagt, dass du Wehrdienstfähig bist. In dem Fall kannst du dann Zivildienst "beantragen", wenn du das möchtest.
Also ich meine es gibt ab Mai (??) 2003 ein neues Gesetz in dem ab T3 ausgemustert wird. Ich wurde nämlich 2002 oder 2001 als T3 gemustert. Wurde aber nicht eingezogen, da ich zu der Zeit dabei war mein Abitur für 2003 zu erledigen. Ende Mai 2003 bekam ich dann einen Brief (während ich schon dabei war meine Verweigerung zu schreiben
), dass nach neuem Gesetz T3 nicht mehr in den Grundwehrdienst eingezogen wird.Somit war ich recht froh: ich wurde nicht eingezogen --> ich musste auch nicht zum Zivi --> einige Monate gespart, die ich später, wie ich finde, sinnvoller in Arbeiten / Weiterbildung investiren kann!



