Eine Beschwerde sollte immer dann erfolgen, wenn der Grund gegeben ist. Spnst wirkt das schon komisch. Auch noch die Begründung, warum eben düs nicht erfolgte ist für den Ups, ich muss meine Wortwahl ändern

! Aber mal ein paar Beispiele:
Ich war auf Malle, unsauberes Zimmer, schlechtes Essen und eben nicht das, was ich gebucht hab. Hätte ich mich sofort vor Ort bei der Reiseleitung beschwert, hätte ich Ansprüche geltend machen können. Meine Beschwerde erfolgte später schriftlich. Was hab ich bekommen? Nichts + die Aussage, dass man sich sofort beschweren muss. Dann kann die Reiseleitung das aufnehmen bzw sich kümmern. So sieht es nicht so aus, als würden Beschwerdegründe vorliegen, da man es ja durchgezogen hat.
Bei der Arbeit... Wenn sich ein Schuldner telefonisch beschwert und etwas vorträgt, kann ich gleich handeln (nicht vollstrecken) und dementsprechend abwarten, bis sich alles geklärt hat. Wartet der Schuldner und redet erst mit seinem Berater oder so, dann sind die Konten rechtmäßig zu. Bin die Pfändung muss alles nachgewiesen werden. Um Vereinbarungen zu treffen
, muss viel passieren. Eine Freischaltung erfolgt nicht einfach so. Hättenan vorab aber angerufen, hätte sich das ganze Verfahren erübrigt. Eine Pfändung wäre nicht erfolgt.
Was ich damit zeigen will: Eine Beschwerde sofort ist immer glaubhafter. Es wirkt dann nicht so wie jetzt bei Hertha: erst alles auf dem Platz versuchen. Wenn man dort dann scheitert, es einfach auf dem nicht-sportlichen Weg versuchen. Scheinheilig ist das Stichwort... Denn im Nachhinein ist es immer einfacher Gründe zu nennen, Gründe, die zum wahren Zeitpunkt wohl nie so vorlagen...