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Widerspruch gegen den Versagungs-/Entziehungsbescheid nach §66 SGB1
Sehr geehrte Frau X1,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den Versagungs-/Entziehungsbescheid nach §66 SGB1 vom 11.09.2007 ein.
Ich konnte den Termin nach §59 SGB2 am 11.09.2007 um 11 Uhr bei Frau Y2 nicht wahrnehmen, da ich am Abend zuvor (10.09.) nach einem erfolgreichen Bewerbungsgespräch bei HamburgTour zum Probearbeiten am 11.09. aufgefordert wurde.
Diesen Sachverhalt habe ich Ihnen schriftlich per Brief dargelegt, den ich am Abend des 10.09. also KURZ NACH Probearbeitsangebot in den Postkasten des Jobcenters St. Pauli einwarf.
Das war zwar außerordentlich kurzfristig, dennoch einfach nachzuvollziehen, zumal ich diesen Sachverhalt im Zuge des Antwortschreibens darlegte.
Leider wurde dies anscheinend weder registriert noch berücksichtigt!
Darüber hinaus steht die Frage im Raum, WELCHE LEISTUNGEN Sie mir ab 11.09.2007 versagen wollen, da ich seit der ALG2-Antragsstellung vom 10.08.2007 KEINERLEI Leistungen von Ihnen trotz akuter Notlage bezogen habe.
Ich erhalte ferner einen befristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag ab 15.09.2007 bis voraussichtlich Ende Oktober 07, den ich ERST einreichen kann, sobald er im Laufe kommender Woche unterschrieben ist. Diesen Sachverhalt habe ich Ihnen wiederum mit dem Antwortschreiben vom 10.09.2007 dargelegt, was ebenso wenig berücksichtigt wurde, was ein Telefonat mit Frau Y2 heute (14.09., ca. 11 Uhr) ergab.
Sie werden sicherlich nachvollziehen können, dass mich dieser Vorgang negativ überrascht, zumal ich mich selbst aktiv und erfolgreich um eine Arbeitsstelle bemüht habe und dies auch schriftlich mitgeteilt habe.
Bitte teilen Sie mir mit, wann ich mit den ausstehenden Leistungen im Zuge des ALG2 rechnen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Nils L.
Sehr geehrte Frau XXXXX,
im Anhang finden Sie MEIN Fax vom 14.09.2007 an Ihre liebe Kollegin Frau X1! Es ist ein pdf-Formular, das sich ganz einfach und unbürokratisch mit einem PDF-Viewer öffnen lassen dürfte!
Frau X1 war LEIDER SCHON NICHT in der Lage, auf den Sachverhalt zu reagieren - in Ihrer Behörde hat sowas anscheinend System. SCHADE, dass Sie die Inhalte Ihrer Ausbildung nicht gewinnbringend für die Kunden der Ex-Arbeitsagentur zu nutzen in der Lage sind!
Ich werde durch Ihr erneutes Schreiben den Anlass nutzen, Ihre Vorgesetzten in den Vorgang einzuweihen - und gegebenenfalls den Schriftverkehr (mit Unkenntlichmachung der Beteiligten) in einschlägigen Blogs und Foren öffentlich zu machen sowie interessierter Presse zuspielen.
Wenn Sie in Ihrer "1.Einladung" schon Drohungen ausstoßen (der Form halber), kann ich das auch! Da bleibe ich hart!
Und bitte überweisen mir doch umgehend die austehenden ALG II-Bezüge - UMGEHEND (doppelt unterstrichen mit Sternchen) auf das bekannte Konto - gern dürfen Sie mir 10 Prozent abziehen!
Gleichzeitig möchte ich Sie gnädigst um Erlaubnis bitten, am 4.11.2008 für 24 Tage in den Urlaub nach Florida fliegen zu dürfen - ich schicke Ihnen gern eine Ansichtskarte!
Mit zunehmend ungehaltenen Grüßen,
Nils L
PS: Wenn Sie nicht in der Lage sind, mir auf meine Nachrichten entsprechende PERSONALISIERTE (schließlich hab ich mir ja auch einige Mühe gemacht, Sie zu unterhalten, wenn auch mit einem edukativen Hintergrundrauschen) Antworten zu verfassen, werde ich mich doch noch um einen persönlichen Gesprächstermin bemühen.
PPS: Da Sie und wohl auch (Ex?)-Kollegin X1 anscheinend überfordert sind mit ganz einfachen Vorgängen, bin ich gern bereit für ein geringes zu verhandelndes Entgelt einmal die Woche Ihre Papiere zu ordnen, damit mal ein frischer Ordnungs-Wind bei Ihnen weht!




, ich...Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Kenntnisnahme und ggf. um Weiterleitung dieses
Schriftverkehrs, da es beim Job-Center St. Pauli
anscheinend MEHRERE überlastete bzw. von der
Aufgabenkomplexität Ihrer Tätigkeit überforderte
Mitarbeiterinnen Ihrer Behörde zu geben scheint, was mir
leider PERSÖNLICH einen gewissen leicht nachzuvollziehbaren
wirtschaftlichen Schaden zugefügt hat!
Da nicht alle "Kunden" der Job-Center in Hamburg
in der Lage sind, sich einigermaßen zu artikulieren und
darüber hinaus ob ihrer mangelnden gesellschaftlichen
Teilhabe keine öffentlich wahrgenommene Lobby haben
dürften, möchte ich auf diesen komplett misslungenen (TROTZ
SEINER EKLATANTEN EINFACHHEIT) Vorgang aufmerksam machen,
damit entsprechende Konsequenzen unternommen werden können.
Vielleicht reicht das Material in den entsprechenden
Redaktionen unserer Hansestadt für eine kleine
öffentlichkeitswirksame Glosse, wer weiß?
Mit freundlichen Grüßen,
Nils Lund

:cool:
Ansonsten würde ich es unterlassen, den eignen Intelekt gegenüber seinen Mitmenschen in einem solchen Anschreiben hervorzuheben oder möglicherweise davon auszugehen, einer besseren Minderheit anzugehören.
Der Hinweis darauf egalisiert eben selbiges.
Wutausbrüche helfen ebenfalls nicht weiter. Ferner würde ein sachlicher Ablauf mit belegbaren Daten eher etwas bringen. Ein persönlicher Termin?


.
– nun, die Elite wird es schon verkraften)