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Das ist meines Wissens nicht richtig. Der BGH sagt, dass es ausreicht, wenn der Benutzer bis zum Impressum zweimal klicken muss.
Siehe http://www.kremer-legal.com/2006/10/29/bgh-mit-zwei-klicks-erreichbares-impressum-genugt/
Wieso wird hier eigentlich von "Begrenzung" und "Limt" geredet, wenn doch aber mindestens 10 Zeichen eingegeben werden müssen und nicht nur maximal 10 Zeichen eingegeben werden dürfen?
Na?
Wieso wird hier eigentlich von "Begrenzung" und "Limt" geredet, wenn doch aber mindestens 10 Zeichen eingegeben werden müssen und nicht nur maximal 10 Zeichen eingegeben werden dürfen?
Na?
Und die Mindestanzahl von 10 Textzeichen begrüße ich.


Wo finde ich denn jetzt die Threads, in die ich schon was geschrieben habe? Im alten Forum "Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen" oder "eigene Beiträge"? Momentan ist das Ganze hier noch etwas verwirrend...![]()
