FC Bayern München

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Viele finden die Bayern scheiße, aber warum eigentlich?


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Nun wurde in den Medien schon so viel von der Sucht vom Zocken geschrieben. Warum hat denn noch keiner mit "nicht verantwortlich, weil suchtkrank" argumentiert? :ugly:

Klar ist jedenfalls: beim FCB im Vorstand generiert Ulli mehr Staatseinnahmen als beim JVA als Tütenkleber.
Selbst wenn das Gesetz eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung vorsieht, kann man ja immer noch Freigänger im offenen Vollzug sein.

Andererseits ist ein Freigänger wie Egon Krenz ja nur wegen vier Tötungsdelikten verurteilt worden und Gewaltdelikte sind doch gar nicht so schlimm. :wild:
 
Beim Nachrichtensender sagten sie das dies eine Taktik ist, dem Gericht das Gefühl zu geben man würde nicht gegen eine Wand des Schweigens agieren.
Sondern Anwalt arbeitet artig mit Gericht zusammen und Hoeneß wird als dickes Baby dargestellt das gar nicht so genau wusste was es tat.

Ich bin ja mal gespannt, ob das wirklich etwas bringt…Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ich bin wirklich gespannt, wie die Sache ausgeht, auch wenn er eigentlich gar nicht um eine Gefängnisstrafe herumkommen kann. Ob diese noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann (in Anbetracht der Summen, um die es geht), weiß ich nicht.
 
Na da hat der Gesetzgeber auch eher an die abschreckende Wirkung gedacht. Da bei diesem Klientel Geldstrafen eher wenig ausrichten, da es dann zu einem Abwägen von Gewinn-Verlustoptionen kommen würden, soll wohl die Aussicht auf gesiebte Luft im Dunstkreis des kriminellen Durchschnitts der Gesellschaft, die abschreckende Wirkung entfalten.

du musst die geldstrafen doch nur hoch genug ansetzen, dann geben die auch eine abschreckende wirkung.
 
ich bin zwar nicht hragor, aber meine meinung dazu ist, dass eine gefängnisstrafe bei einem vergehen wie steuerhinterziehung keinen sinn macht, da derjenige (in diesem fall hoeneß) keine gefahr für andere menschen darstellt und es deshalb keinen grund gibt ihn wegzusperren.

Ich glaube, du verwechselst hier Gefängnisstrafe und Sicherheitsverwahrung miteinander. Wobei ich eine lebenslange Sicherheitsverwahrung für UH durchaus für angebracht halten würde. :ugly:
 
Ich bin wirklich gespannt, wie die Sache ausgeht, auch wenn er eigentlich gar nicht um eine Gefängnisstrafe herumkommen kann. Ob diese noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann (in Anbetracht der Summen, um die es geht), weiß ich nicht.

Ich meine mal gelesen zu haben, daß der Bundesgerichtshof festgelegt hat, daß bei einer vefahrensrelevanten (= die nicht verjährte) Steuerschuld) ab 1 Mio € eine Haftstrafe ohen Bewährung auszusprechen ist.
 
Uli hat 18 Mio. an einem Tag verzockt und 18,5 Mio. Steuern hinterzogen. Was muss das für ein Gefühl sein an einem Tag 18 Mio weniger auf dem Konto zuhaben? Und was muss man für ein arroganter Mensch sein mit so einer Schuld in TV zu gehen und von Anderen mehr Ehrlichkeit zu fordern?
 
Das schwirrte mir auch im Kopf rum, wurde glaube ich mehrfach in den ersten Tagen nach Bekanntwerden der Steuerhinterziehung erwähnt.

Schau'n mer mal...

Das stimmt grundsätzlich auch. Gestern wurde von einer Steueranwälting (bei Jauch) aber auch gesagt, dass die 1 Mio keine absolute Grenze ist, sondern nur ein Richtwert, so dass man im Einzelfall entscheiden muss. Und da UH ja keine Steuern hinterzogen hat, sondern nur einfach nicht dran gedacht hat, welche zu zahlen, wird die 1 Mio dann mal ganz schnell so was von weich. Sein Steuerberater wird ihm gesagt haben: Ulli, Miese in Deutschland, Gute in der Schweiz. Da kann man schon mal durcheinander kommen und das ein oder andere vergessen.
 
Ich meine mal gelesen zu haben, daß der Bundesgerichtshof festgelegt hat, daß bei einer vefahrensrelevanten (= die nicht verjährte) Steuerschuld) ab 1 Mio € eine Haftstrafe ohen Bewährung auszusprechen ist.

Das ist nicht ganz richtig. Die Strafe ist bei dieser Höhe länger als 24 Monate (und damit nicht mehr zur Bewährung aussetzbar), wenn nicht "gewichtige Milderungsgründe" vorliegen. (Dazu zählen übrigens nicht die Nachzahlung der Steuern - wohl aber evtl. das "Lebenswerk" des Uli Hoeness.)

Aber da die Grenze von 1 Mio offenbar sehr, sehr deutlich überschritten wurde, kann es wohl nur auf Freispruch wegen wirksamer Selbstanzeige oder eben mehrjährige Freiheitsstrafe hinauslaufen.
 
Das stimmt grundsätzlich auch. Gestern wurde von einer Steueranwälting (bei Jauch) aber auch gesagt, dass die 1 Mio keine absolute Grenze ist, sondern nur ein Richtwert, so dass man im Einzelfall entscheiden muss. Und da UH ja keine Steuern hinterzogen hat, sondern nur einfach nicht dran gedacht hat, welche zu zahlen, wird die 1 Mio dann mal ganz schnell so was von weich. Sein Steuerberater wird ihm gesagt haben: Ulli, Miese in Deutschland, Gute in der Schweiz. Da kann man schon mal durcheinander kommen und das ein oder andere vergessen.

Zu Zeiten von Helmut Kohl hieß so etwas noch "Blackout" :ugly:
 
Das ist nicht ganz richtig. Die Strafe ist bei dieser Höhe länger als 24 Monate (und damit nicht mehr zur Bewährung aussetzbar), wenn nicht "gewichtige Milderungsgründe" vorliegen. (Dazu zählen übrigens nicht die Nachzahlung der Steuern - wohl aber evtl. das "Lebenswerk" des Uli Hoeness.)

Aber da die Grenze von 1 Mio offenbar sehr, sehr deutlich überschritten wurde, kann es wohl nur auf Freispruch wegen wirksamer Selbstanzeige oder eben mehrjährige Freiheitsstrafe hinauslaufen.

Freispruch gibbet nicht. Maximal Einstellung des Verfahrens.
 
Donnerstag soll es also schon das Urteil geben?
Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.
Heute hat der Prozess ja erst begonnen und in den Nachrichten hieß es der Fall wäre recht kompliziert.
 
Die Anklage ist schon erhoben. Zwar kann dann ein Verfahren immer noch eingestellt werden, notwendig wäre aber eine Zustimmung der Staatsanwaltschaft, was derzeit unwahrscheinlich erscheint. Insofern bleibt nur der Freispruch.

Ich habe gestern gelernt, dass es in diesem Verfahren - egal wie es ausgeht - gar keinen Freispruch geben kann. Allerdings hat das die Steuertante bei Jauch gesagt. Und die hat viel gesagt...
 
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