Ob der Führerscheinentzug juristisch überhaupt möglich ist, kann ich nicht beurteilen.
(...)
Als Strafrechtlicher erlaube ich mir die Meinung, dass es juristisch nicht möglich ist, es entspricht nicht den Strafzwecken des StGB und es entspricht nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus dem Grundgesetz.
Als Kriminologe schüttel ich nur den Kopf, über die Überlegung das Fahrverbot als Strafe bzw. Nebenstrafe auch bei verkehrsunabhängigen Straftaten. Es entspricht nur dem Vergeltungsprinzip, hauptsache - ohne Sinn und Verstand - den Straftäter weh zu tun. Dieses führt aber eben nur dazu, dass der Straftäter in unserer von Mobilität geprägten Gesellschaft dazu gedrängt werden, sich erneut strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis!) zu machen.
Ein weiterer Punkt ist einfach, dass die Strafempfindlichkeit der einzelnen Straftäter für diese Straftate noch extremer ist, als bei Geld- und Gefängnisstrafe eh schon.
Es gibt einerseits die Leute, die gar keinen Führerschein haben - anderseits die jungen Leute, die zwar einen Führerschein haben, aber ihn nicht wirklich brauchen, dazu der Unterschied zwischen Stadt- und Landbevölkerung, Viel- und Wenigfahrer oder gegebenenfalls sogar der drohende Jobverlust für Fahrer, die mit ihrem Führerschein ihr Geld verdienen.
Dazu kommt, dass die wirklich vermögenden auch hier bevorzugt werden, diese können sich Taxi oder gar einen Chaffeur leisten.
Zurzeit gibt es das Fahrverbot (1 bis 3 Monate) oder den Führerscheinverlust (beide "Nebenstrafen" sind möglich) nur, wenn der Täter aufgrund seiner Tat bewiesen hat, dass er nicht dazu geeignet ist, ein gefährliches "Werkzeug" in Form eines Autos im Straßenverkehr zuführen. Aber wenn ich jemandem etwas wegnehme, dann hat das nun mal einfach nichts mit dem Straßenverkehr zu tun. Das ist großer Unsinn. Was kommt als nächstes? Kein Fernsehen mehr? Kein Internet? Keine Haustiere?
Hört auf damit.