Zum ich weiss nicht wievieltem Male:echt unglaublich auch wenn es über dritte "strohmänner" läuft irgendwie muss man doch daran was machen können!!!
...
Rein rechtlich nicht! Niemand verstößt gegen irgenwelche ATGB.
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Zum ich weiss nicht wievieltem Male:echt unglaublich auch wenn es über dritte "strohmänner" läuft irgendwie muss man doch daran was machen können!!!
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Zum ich weiss nicht wievieltem Male:
Rein rechtlich nicht! Niemand verstößt gegen irgenwelche ATGB.
Zum ich weiss nicht wievieltem Male:
Rein rechtlich nicht! Niemand verstößt gegen irgenwelche ATGB.
Deine Penetranz in Ehren, aber selbstredend wird gegen die ATGB verstossen, da ist es völlig irrelevant, ob die Tickets über "Strohmänner" geordert werden oder nicht.
Diese Strohmänner handeln für Ihren Auftraggeber, die Karten werden entweder schon direkt von ihm bezahlt oder aber er kauft sie von seinen Pappenheimern gegen Provision auf.
In diesem Zusammenhang noch folgendes von der HP der Kölner:
http://www.fc-koeln.de/index.php?id=16&tx_ttnews[tt_news]=5178&tx_ttnews[backPid]=10&cHash=ca8c9f2c58
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg sag ich nur...
Deine Penetranz in Ehren, aber selbstredend wird gegen die ATGB verstossen, da ist es völlig irrelevant, ob die Tickets über "Strohmänner" geordert werden oder nicht.
Diese Strohmänner handeln für Ihren Auftraggeber, die Karten werden entweder schon direkt von ihm bezahlt oder aber er kauft sie von seinen Pappenheimern gegen Provision auf.
In diesem Zusammenhang noch folgendes von der HP der Kölner:
http://www.fc-koeln.de/index.php?id=16&tx_ttnews[tt_news]=5178&tx_ttnews[backPid]=10&cHash=ca8c9f2c58
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg sag ich nur...
Wenn man in der Lage ist, solche Urteile nicht nur zu lesen sondern auch noch zu verstehen, erkennt man ganz schnell, dass die Entscheidung sich
weitestgehend an dem Urteil des OLG Hamburg in ähnlicher Sache orientiert. Dort wurde entschieden, dass der professionelle Weiterverkauf (also von Gewerbetreibenden), die diese zum Zwecke der Weiterveräußerung ankaufen, dann unzulässig ist, wenn der Erwerb direkt beim Verein erfolgte. Das Gericht führte ferner aus, dass ein Kauf/Verkauf
durch Privatpersonen nicht unter diese Entscheidung fällt. Diesen kann
- z.B. durch die Klauseln in ATGB - ein Weiterverkauf einzelner Karten nicht verboten werden. WOML Sascha liegt damit absolut richtig.
Ihm Penetranz vorzuwerfen ist ja mehr als unsinnig. Penetranz ist denjenigen vorzuwerfen, die sich alle Jahre wieder daran üben, juristisch längst geklärte Fragen hier alle Nase lang - natürlich ohne Erfolg - durchzukauen. Kauft keine Tickets bei EBAY und Co. dann habt ihr auch keinen Grund euch hier jeden Tag aufs neue über die Schwarzmarkthändler zu echauffieren. Immer dran denken: Für die Preisbildung sind Verkäufer und Käufer verantwortlich. Daran ändert auch nix die aktuelle Kamelle aus Kölle.
Stopp. In dem Urteil aus Köln ist aber auch eindeutig genannt, dass dies auch gilt, wenn der gewerbliche Weiterverkäufer die Tickets "über von ihm beauftragte Dritte (sog. Strohleute) beziehen" lässt.
Im Übrigen handelt auch ein privater ggf. gewerblich, wenn er die Tickets zum Zwecke der Gewinnerzielung weiterverkauft.

Stopp. In dem Urteil aus Köln ist aber auch eindeutig genannt, dass dies auch gilt, wenn der gewerbliche Weiterverkäufer die Tickets "über von ihm beauftragte Dritte (sog. Strohleute) beziehen" lässt.
Im Übrigen handelt auch ein privater ggf. gewerblich, wenn er die Tickets zum Zwecke der Gewinnerzielung weiterverkauft.
Zauberworte
Den Zweck musst du ihm erstmal nachweisen.
Wo bricht die PRivatperson die ATGBs wenn sie die KArten zum Normalpreis weitergibt?
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Im Übrigen handelt auch ein privater ggf. gewerblich, wenn er die Tickets zum Zwecke der Gewinnerzielung weiterverkauft.

Quod erat demonstrandum.![]()
Das ist falsch, dann wäre ja jeglicher Ebayhandel als Auktion gewerblich.Sobald du eine Karte versteigerst ist gewinnorientiert, egal wie hoch der Startpreis oder der letztendliche Verkaufspreis ist, da du Gewinne über dem Normalpreis erzielen kannst.
Das ist falsch, dann wäre ja jeglicher Ebayhandel als Auktion gewerblich.


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