Und wo ist jetzt das Problem? Nach dem Urteil untersagt das Gericht ja explizit den Weiterverkauf von Karten, die direkt vom Verein erworben wurden, da dort die ATGB Gültigkeit hätten und diese den Weiterkauf untersagt haben.
Lediglich die bereits von einem Zwischenhändler erworbenen Karten können weiterverkauft werden, da in dieser Geschäftsbeziehung die ATGB keine Gültigkeit hätten.
Meines erachtens nach bestätigt mich das Urteil sogar in meiner Meinung, dass der Verein durchaus den Weiterverkauf untersagen kann. Er muss sich dabei lediglich immer an den Erstkäufer halten!
Lediglich die bereits von einem Zwischenhändler erworbenen Karten können weiterverkauft werden, da in dieser Geschäftsbeziehung die ATGB keine Gültigkeit hätten.
Meines erachtens nach bestätigt mich das Urteil sogar in meiner Meinung, dass der Verein durchaus den Weiterverkauf untersagen kann. Er muss sich dabei lediglich immer an den Erstkäufer halten!

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