Ebay Pranger

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Und wo ist jetzt das Problem? Nach dem Urteil untersagt das Gericht ja explizit den Weiterverkauf von Karten, die direkt vom Verein erworben wurden, da dort die ATGB Gültigkeit hätten und diese den Weiterkauf untersagt haben.
Lediglich die bereits von einem Zwischenhändler erworbenen Karten können weiterverkauft werden, da in dieser Geschäftsbeziehung die ATGB keine Gültigkeit hätten.
Meines erachtens nach bestätigt mich das Urteil sogar in meiner Meinung, dass der Verein durchaus den Weiterverkauf untersagen kann. Er muss sich dabei lediglich immer an den Erstkäufer halten!
 
Lediglich die bereits von einem Zwischenhändler erworbenen Karten können weiterverkauft werden, da in dieser Geschäftsbeziehung die ATGB keine Gültigkeit hätten.
Das ist genau das Problem. -.- Das ist die Lücke im System.
Wenn ich also Tickets bei Ebay verkaufen will, geb ich sie einfach jemandem, der sie für mich verkauft. Derjenige darf das und keiner kann ihn belangen. Das Geld gibt er mir dann hinterher.
 
Denke, dass man das Problem nicht über die ATGB lösen muss, sondern über die Karte selbst.
Die Karte ist ähnlich wie in einem Schwimmbad eine Nutzungsberechtigung. Art und Umfang der Nutzungsberechtigung kann der Verein bestimmen.
Beispielsweise könnte man bestimmen, dass bei personalisierten Karten die Nutzungsberechtigung nicht an Dritte übergehen kann!
 
:)
Zitat von [Sportfreund];526220:



Hast Du nicht irgenwie Rechte an dem Bild? Würde ihn verklagen:wild:
Habe es aber auch als Hintergrundbild auf meinem PC;):knutsch:

Abgesehen davon kann man Merte(Augenbrauen), Frings(Haare), Özil(Augen)
und natürlich Baumi(dank der Kapitänsbinde) auch sehr gut erkennen:)
 
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