Ich finde die heutige Presseschau hier auf werder.de sehr informativ. Auch die Aussagen von KA.
Daraus geht klar und eindeutig hervor, das das Gepokere von seiten des Spielers kam. Er hat ein fertiges (schon nachgebessertes) Angebot von Werder nicht angenommen. Sein Berater wurde dazu in der Presse zitiert, das man über das Angebot reden wolle. Nur dazu gehören immer zwei.
Im Klartext heisst das, das das Angebot von Werder so wie es war, vom Spieler/Berater nicht für zustimmungsfähig gehalten und nicht angenommen wurde. Das ist jetzt mehrere Wochen her. Wenn seitens des Spielers/Beraters in irgendeiner Weise konkrete Änderungswünsche geäußert wurden, ist das Angebot definitiv abgelehnt worden und damit "aus der Welt" (erloschen).
Allein die Äußerung von Herrn Fleischmann in der Presse, man müsse über das Angebot noch reden, wäre dann, wenn sie KA bekannt geworden ist (ist sie) juristisch eine Ablehnung.
Selbst dann, wenn es seitens Werder keine Frist zur Annahme gegeben hätte und es auch keinerlei konkrete Aussagen seitens des Spielers/Beraters gegeben hätte oder geäußert worden wäre "wir überlegen uns das noch" würde angesichts der seit dem verstrichenen mehr als zwei Wochen wohl jedes Gericht urteilen, das dies Angebot erloschen ist. Weil man gerade bei den auch mit anderen Spielern laufenden Vertragsverhandlungen und der bekannt engen finanziellen Lage von Werder, auch wegen dem unmittelbar bevorstehenden Trainingsbeginn und dem einen Tag folgenden vertragsende erwarten konnte, das das Angebot von Werder innerhalb von spätestens 14 Tagen angenommen wird.
Das sauge ich mir nicht aus den Fingern und es ist auch nicht bloß eine Meinung, sondern es ist der rechtliche Tatsachenhintergrund des BGB. Den sollte man etwas kennen (Klammertexte von mir)
§ 145 Bindung an den Antrag
Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt (=anbietet), ist an den Antrag (=Angebot) gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.
§ 146 Erlöschen des Antrags
Der Antrag (= Das Angebot) erlischt, wenn er dem Antragenden (=hier Werder) gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen wird.
§ 147 Annahmefrist
(1) Der einem Anwesenden gemachte Antrag (=Angebot) kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers (=Telefon) oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag (=Angebot).
(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag (=Angebot) kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende (= hier Werder) den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
§ 148 Bestimmung einer Annahmefrist
Hat der Antragende (=hier Werder) für die Annahme des Antrags (=Angebot) eine Frist bestimmt, so kann die Annahme nur innerhalb der Frist erfolgen.
§ 149 Verspätet zugegangene Annahmeerklärung
(hier wohl nicht von Interesse)
§ 150
(1) Die verspätete Annahme eines Antrags (=Angebots) gilt als neuer Antrag.(=Angebot)
(2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag (=Angebot).
Nur als info. Man sollte diese ja recht klaren und einfachen Regeln kennen, wenn man über die Sache diskutiert.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG001402377
Warum das Kapitel trotzdem auch seitens KA wohl immer noch nicht endgültig erledigt ist, sollte auch klar sein:
DS hat hoch gepokert, steht jetzt aber ohne Verein, übermorgen ohne Vertrag und wohl auch ohne aktuellen Interessenten da. KA hat noch einige "Baustellen" im Defensivbereich und weiß wohl im Moment noch nicht sicher, ob er alle vorhandenen Lücken gut füllen kann. So lange ist es sinnvoll, einen DS in der Hinterhand zu haben. Evtl. ergibt sich sogar die Möglichkeit, ihn günstiger als im vorherigen Angebot zu bekommen.
Und das wäre keineswegs unfair, sondern nur die andere Seite der Medaille dieses Geschäfts: Es muss einem guten Manager jederzeit zugestanden werden, auf Spieler und Berater, die sich auf diese Art verzocken, so zu reagieren. DS hätte das sicher nicht schlechte Angebot einfach nur annehmen brauchen. ER ist das Risiko eingegangen, die Sache ohne aktuellen anderen Interessenten weiter auszureizen. Dann darf er sich auch nicht beschweren, wenn sein Vertragspartner ein nicht angenommenes Angebot zur Kenntnis nimmt und dann erst mal andere Angelegenheiten bearbeitet und hinterher vielleicht keinen freien Platz im Kader und kein Geld/keine Lust für ein neues Angebot mehr hat. Erst recht bei DER Vorgeschichte.