Der Fall den das CAS entschieden hat betraf einen Spieler ausserhalb der sog. "geschützten" Vertragslaufzeit
Jo, das meinte ich doch mit "nach der festgelegten Frist"
und - soweit ich mich erinnere - einen Spieler der älter als 28 Jahre war.
Wie alt Webster zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war weiß ich jetzt nicht. Aber ich kann mir nicht vorstellen dass das Alter etwas an der Höhe der Zahlungen ändert, sondern nur an der Länge der Schutzzeit.
Wie hoch diese Schadensersatzzahlungen letztlich sein werden ist noch unklar. Man geht aber davon aus, dass sich spätere Verfahren am Präzedenzfall orientieren werden, und die Zahlungen sich ebenso nach dem Restgehalt richten werden. soweit mein Wissensstand



