Die kultige Zahlenkette - mit Gedankengut

Fussball-Landesliga Südwest :
Die SV (Sportvereinigung) Böblingen führt die Landesliga-Tabelle der württembergischen Staffel 3 mit neun Punkten Vorsprung an und ist Meisterschaftsfavorit.
Außerdem hat der SV Böblingen mit 368 Besuchern pro Spiel den zweiten Platz in der Zuschauerbilanz belegt.
 
§ 373
Beweisantritt

Der Zeugenbeweis wird durch die Benennung der Zeugen und die Bezeichnung der Tatsachen, über welche die Vernehmung der Zeugen stattfinden soll, angetreten.
 
An der Uni Stuttgart befasst sich der Sonderforschungsbereich 374 mit der Entwicklung und Erprobung innovativer Produkte
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Die Schlacht von Adrianopel am 9. August 378 war mit ungefähr 20.000 Toten die folgenreichste Niederlage der Römer seit der Schlacht von Cannae (216 v. Chr.) und der Schlacht im Teutoburger Wald (9 n. Chr.).
 
Nach dem schweren Erdbeben und Tsunami sind erst jetzt die ersten Hilfslieferungen auf den Mentawai-Inseln in Indonesien eingetroffen. Am Vulkan Merapi drängen Bewohner trotz der Gefahr weiterer Eruptionen zurück in ihre zerstörten Häuser.

Nach offiziellen Angaben ist die Zahl der Todesopfer inzwischen auf 311 gestiegen, nach 379 Vermissten werde noch gesucht, teilten Rettungskräfte am Donnerstag mit.
(Okt.2010)
 
Der Airbus A380 (umgangssprachlich auch Superjumbo als Steigerung von Jumbo-Jet, Airbus-interner Projektname Megaliner) ist ein vierstrahliges Großraumflugzeug des europäischen Flugzeugherstellers Airbus S. A. S. mit zwei durchgängigen Passagierdecks.
 
Hannover - Angesichts einer positiven Geschäftsentwicklung hat sich die Hamburger Reederei Hapag-Lloyd zur Rückgabe einer teuren Staatsbürgschaft entschlossen. Dies geht aus einer Mitteilung des Hapag-Großaktionärs Tui hervor. Die Reederei wolle die Finanzierung neu und kostengünstiger gestalten und habe dazu am Morgen mit der Platzierung einer Unternehmensanleihe von 500 Millionen US-Dollar (381 Millionen Euro) begonnen. Ferner sei eine syndizierte Kreditlinie geplant.

Quelle
 
§ 383 BGB Versteigerung hinterlegungsunfähiger Sachen

§ 383 ZPO Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen
 
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