Doch das geht schon, habe ich auch öfter mal gemacht. Bei eigenem Auto bekommst du aber nur die kleine Wegstreckenentschädigung (0,20€), außer es wurde dienstlich angeordnet (weil es zb nicht anders geht weil kein Mietwagen verfügbar oder ÖPNV und die Dringlichkeit es erfordert), dann bekommst du die große Entschädigung (0,30€ als ich das letzte mal geguckt habe) und dein Wagen ist über den AG versichert (und du hast einen Freifahrtschein für alle Kosten, aber das muss schriftlich dokumentiert sein. Nennt sich irgendwie erhebliches dienstliches Interesse an der Nutzung des privaten PKW). Ohne dienstliche Anordnung macht man das also dann auf eigene Gefahr, wenn man so will. Und selbstverständlich werden mit dem KFZ (egal ob privat oder gemietet) verursachten Nebenkosten vom AG getragen, egal ob Fähr-, Park- oder Benzinkosten (wobei es auch da natürlich Limits gibt, aber wenn unvermeidlich werden auch die überschritten, das muss man dann immer mit der Reisekostenstelle klar machen). Nur Strafzettel nicht, die sind wie immer Privatvergnügen
siehe BRK:
Sonstige Kosten sind Auslagen, die mit der Erledigung des Dienstgeschäftes in unmittelbarem Zusammenhang stehen und die notwendig sind, um das Dienstgeschäft überhaupt oder unter zumutbaren Bedingungen auszuführen. Dies können zum Beispiel Eintrittsgelder, Parkgebühren oder bei Auslandsdienstreisen auch das Auslandseinsatzentgelt für den Kreditkarteneinsatz und Kosten erforderlicher Impfungen sein. Die Notwendigkeit der Ausgabe ist im Einzelnen zu begründen.