In der Grundrechte-Debatte stört mich bei manchen Leuten, dass sie sich da unreflektiert und v.a. ohne weitere Rechtskenntnis drauf berufen. Ich spreche hier niemanden in diesem Thread direkt an, sondern will einfach mal nur auf diesen Aspekt hinweisen. Gerade z. B. die Leute, die auf einer aus infektiologischen Gesichtspunkten gerichtsfest untersagten Demo herumlaufen und u.a. rufen, sie sch...en auf das Verbot, ihnen stehe schließlich das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu, haben nicht verstanden, dass Grundrechte nicht generell unbeschränkt gelten. Soweit das jeweilige Grundrecht nicht ohnehin selbst einen Schrankenvorbehalt vorsieht, kann es selbstverständlich bei der Grundrechtsausübung auch zu Kollisionen mit den Grundrechten Dritter kommen, die im Wege der Abwägung aufzulösen sind. Diejenigen, die am lautesten nach ihren Grundrechten schreien sind m. E. oft die, die ihre Grundrechte in einer Absolutheit beanspruchen, die sie ihren Mitmenschen aber nicht zugestehen wollen.
Das mal nur als kurzer Einwurf.
Zumal häufig ein entscheidender Zusatz weggelassen wird. Beispielhaft an der von Dir genannter Versammlungsfreiheit:
Artikel 8 Grundgesetz
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Absatz 2
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Absatz 2 wird dann häufig weggelassen.
Und so gibt es ja fast überall einen Zusatzabsatz der das Grundgesetz (in seiner Absolutheit) entsprechend einschränken kann.
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