Corona - generelle Diskussion

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Hat er doch nie behauptet. Das mit dem Teststreifen war doch nur beim Training.

So und da gilt dein "Geschriebenes" nicht?
Geschrieben hat er das:
Wir trainieren ab jetzt wieder unter 2G+ (Basketball). Egal ob geboostert oder nicht.
Selbsttest soll aber ausreichen. Ich habe mich heute morgen auf der Arbeit getestet. Nehme den Teststreifen mit. Mal gucken was der Trainer sagt.

Er hat behauptet seinen Teststreifen dem Trainer vorzulegen.
 
Was ist mit Deinem moralischen Kompass passiert? Ist der kaputt?

Bei 2G+ einfach mit Teststreifen (der von egal wann sein kann) auflaufen und ne Trainingseinheit absolvieren, da müssten doch Deine Alarmglocken schrillen. Was ist los?
Dazu habe ich mich doch nicht konkret geäußert, da ich das Hygienekonzept des Vereins von @Chrissi282 nicht kenne (scheinbar im Gegensatz zu dir). Geäußert habe ich mich nur zu der abstrusen Theorie von @Eisenfuss57 das er damit in die Gastronomie gelatscht wäre.

2G+ bedeutet ja 2x geimpft und geboostert oder getestet. Getestet bedeutet tagesaktueller Test vor Ort unter Traineraufsicht oder mit Bescheinigung vom Testzentrum oder Arbeitgeber (nicht über 24 Std. alt).

Kinder und Jugendliche werden in den Verordnungen teilweise anders behandelt und stellen hier mMn weder ein gutes Beispiel noch einen Maßstab dar. Die Nennung im Zusammenhang mit 2G+ bei Erwachsenensport halte ich für unpassend.
Das ist so übrigens nicht richtig. Es gibt Vereine/Verbände mit eigenem (genehmigten!) Hygienekonzept, welches auch eigene Test in Selbstverantwortung vorsehen. Pauschal 2g+ gilt ja in Niedersachsen auch nicht, mit genug Abstand kann mit Hygienekonzept darauf verzichtet werden.
 
Hat er, und wenn, der Trainer gesagt hätte das reicht nicht, was hätte er dann getan? Aber der Trainer wollte es wohl nicht m al sehen.
Btw. Bei uns reicht bei Jugendlichen die Bestätigung der Eltern das es einen negativen Test gab. Aktuell allerdings nur draußen Dienst erlaubt, dher garnicht.

Was ich sagen wollte habe ich gesagt.
Was ist mit Deinem moralischen Kompass passiert? Ist der kaputt?

Bei 2G+ einfach mit Teststreifen (der von egal wann sein kann) auflaufen und ne Trainingseinheit absolvieren, da müssten doch Deine Alarmglocken schrillen. Was ist los?

2G+ bedeutet ja 2x geimpft und geboostert oder getestet. Getestet bedeutet tagesaktueller Test vor Ort unter Traineraufsicht oder mit Bescheinigung vom Testzentrum oder Arbeitgeber (nicht über 24 Std. alt).

Kinder und Jugendliche werden in den Verordnungen teilweise anders behandelt und stellen hier mMn weder ein gutes Beispiel noch einen Maßstab dar. Die Nennung im Zusammenhang mit 2G+ bei Erwachsenensport halte ich für unpassend.

Er lenkt ab und betreibt sein Forenspiel ;).... und :tnx: für deine dezidierte Herausstellung Spätestens jetzt sollte eigentlich jeder wissen worum es eigentlich ging.
 
Dazu habe ich mich doch nicht konkret geäußert, da ich das Hygienekonzept des Vereins von @Chrissi282 nicht kenne (scheinbar im Gegensatz zu dir). Geäußert habe ich mich nur zu der abstrusen Theorie von @Eisenfuss57 das er damit in die Gastronomie gelatscht wäre.


Das ist so übrigens nicht richtig. Es gibt Vereine/Verbände mit eigenem (genehmigten!) Hygienekonzept, welches auch eigene Test in Selbstverantwortung vorsehen. Pauschal 2g+ gilt ja in Niedersachsen auch nicht, mit genug Abstand kann mit Hygienekonzept darauf verzichtet werden.

Corona und 2G-Plus: Die Regeln im Amateur- und Breitensport
Stand: 12.01.2022 08:31 Uhr

In weiten Teilen des Nordens gelten mittlerweile noch einmal verschärfte Corona-Beschränkungen. Doch die Regeln sind nicht überall gleich: NDR.de gibt einen Überblick über die Regeln in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg.

Die Regeln in Niedersachsen
Für die Zeit bis zum 15. Januar wurde eine Weihnachts- und Neujahrsruhe beschlossen. Bei allen Sportveranstaltungen in Niedersachsen gilt die 2G-Plus-Regel - unabhängig davon, ob diese drinnen oder draußen stattfinden.


@WOMLSascha
Bitte mal eben eine Quelle für deine Behauptung:

Pauschal 2g+ gilt ja in Niedersachsen auch nicht, mit genug Abstand kann mit Hygienekonzept darauf verzichtet werden.
(und was hat das nun konkret mit diesem Fall hier zu tun)


Damit sind nur noch geimpfte oder genesene Personen zugelassen, die auch noch einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. Die Pflicht entfällt, wenn jede Person eine Fläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung hat. Allgemein von der Testpflicht befreit sind geboosterte Menschen und solche, die von einer Durchbruchinfektion genesen sind. Drinnen und draußen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, außer beim Sporttreiben selbst.


Corona: Breitensport zwischen Angst und Absagenflut
Mit 2G-Plus und Hygienekonzepten soll ein neuerlicher Lockdown im Breitensport verhindert werden. Doch gerade im Hallensport könnte es bald wieder zum Stillstand kommen.

Veranstaltungen sind in Niedersachsen weiterhin erlaubt, allerdings vor maximal 500 Zuschauern. Wenn das Stadion oder die Halle damit nur bis zu 70 Prozent ausgelastet ist, entfällt die Testpflicht. Immer gelten allerdings die Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.


Quelle: NDR

Oft weil die Testmöglichkeiten zu gering sind oder die Kontrolle der Nachweise für Vereine, in denen sich größtenteils Ehrenamtliche engagieren, schier unmöglich ist, wie Vereine aus verschiedenen Bundesländern dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichten.

Für Amateursport in Vereinen und bei Wettkämpfen in Thüringen ist ab sofort zusätzlich zur 2G-Regel für Erwachsene auch ein Corona-Test erforderlich. Zugang zu den Sporthallen und anderen geschlossenen Sporträumen haben damit nur noch geimpfte und genesene Menschen, wenn sie zusätzlich einen negativen Corona-Test nachweisen können.

Redaktionsnetzwerk Deutschland

Amateursport in Niedersachsen wegen 2G-Plus-Regel fast unmöglich - buten un binnen

Auch dir sollte spätestens jetzt klar sein wie der Hase läuft.
 
Das ist so übrigens nicht richtig. Es gibt Vereine/Verbände mit eigenem (genehmigten!) Hygienekonzept, welches auch eigene Test in Selbstverantwortung vorsehen. Pauschal 2g+ gilt ja in Niedersachsen auch nicht, mit genug Abstand kann mit Hygienekonzept darauf verzichtet werden.

:confused::confused::confused: Da bitte ich um Aufklärung und Quellenangabe.

In Niedersachsen herrscht seit 27.12.21 die Warnstufe 3 (auch Weihnachts/Neujahrsruhe genannt).

Ich zitiere:

„Seit dem 27. Dezember gelten in Niedersachsen die von Bund und Ländern beschlossenen schärferen Kontaktregeln.

Auf Sportanlagen gilt ebenfalls die 2G-Plus-Regel mit den bekannten Ausnahmen für Geboosterte und von einer Durchbruchsinfektion Genesenen…

In Niedersachsen gilt diese Regelung bis zum 15.01.2022.“

3G gilt nur für Sport, bei dem es um Tierwohl geht.

E: In den Regeln steht nichts von anderweitigen möglichen Hygienekonzepten. Und es steht auch nirgends, dass die Regel 2G+ In Niedersachsen nicht für alle gilt. In den Regeln steht erst recht nichts von „Teststreifen mitbringen reicht“.

https://www.niedersachsen.de/download/178590

https://www.ndr.de/nachrichten/nied...gelten-jetzt-in-Niedersachsen,corona5540.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Corona und 2G-Plus: Die Regeln im Amateur- und Breitensport
Stand: 12.01.2022 08:31 Uhr

In weiten Teilen des Nordens gelten mittlerweile noch einmal verschärfte Corona-Beschränkungen. Doch die Regeln sind nicht überall gleich: NDR.de gibt einen Überblick über die Regeln in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg.

Die Regeln in Niedersachsen
Für die Zeit bis zum 15. Januar wurde eine Weihnachts- und Neujahrsruhe beschlossen. Bei allen Sportveranstaltungen in Niedersachsen gilt die 2G-Plus-Regel - unabhängig davon, ob diese drinnen oder draußen stattfinden.


@WOMLSascha
Bitte mal eben eine Quelle für deine Behauptung:

Pauschal 2g+ gilt ja in Niedersachsen auch nicht, mit genug Abstand kann mit Hygienekonzept darauf verzichtet werden.
(und was hat das nun konkret mit diesem Fall hier zu tun)


Damit sind nur noch geimpfte oder genesene Personen zugelassen, die auch noch einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. Die Pflicht entfällt, wenn jede Person eine Fläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung hat. Allgemein von der Testpflicht befreit sind geboosterte Menschen und solche, die von einer Durchbruchinfektion genesen sind. Drinnen und draußen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, außer beim Sporttreiben selbst.


Corona: Breitensport zwischen Angst und Absagenflut
Mit 2G-Plus und Hygienekonzepten soll ein neuerlicher Lockdown im Breitensport verhindert werden. Doch gerade im Hallensport könnte es bald wieder zum Stillstand kommen.

Veranstaltungen sind in Niedersachsen weiterhin erlaubt, allerdings vor maximal 500 Zuschauern. Wenn das Stadion oder die Halle damit nur bis zu 70 Prozent ausgelastet ist, entfällt die Testpflicht. Immer gelten allerdings die Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.


Quelle: NDR

Oft weil die Testmöglichkeiten zu gering sind oder die Kontrolle der Nachweise für Vereine, in denen sich größtenteils Ehrenamtliche engagieren, schier unmöglich ist, wie Vereine aus verschiedenen Bundesländern dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichten.

Für Amateursport in Vereinen und bei Wettkämpfen in Thüringen ist ab sofort zusätzlich zur 2G-Regel für Erwachsene auch ein Corona-Test erforderlich. Zugang zu den Sporthallen und anderen geschlossenen Sporträumen haben damit nur noch geimpfte und genesene Menschen, wenn sie zusätzlich einen negativen Corona-Test nachweisen können.

Redaktionsnetzwerk Deutschland

Amateursport in Niedersachsen wegen 2G-Plus-Regel fast unmöglich - buten un binnen

Auch dir sollte spätestens jetzt klar sein wie der Hase läuft.

:tnx:

Ich lese Deine Zusammenfassung nun erst. Wurde mir nicht direkt angezeigt.
 

Das stützt Deine Behauptungen nicht.

Nochmal:

Bitte bringe eine Quelle, die besagt, dass das Mitbringen vom Teststreifen (auf Vertrauensbasis) als Nachweis gilt.

Und bitte bringe einen Nachweis, dass die von mir und @Eisenfuss57 erwähnten regeln nicht pauschal nicht gelten. Was stellen die Regeln auf der Seite der Staatskanzlei denn für Dich dar? Richtlinien?

Zudem fehlt noch die Quelle für die Behauptung, dass abweichende Hygienekonzepte angewendet werden dürfen.


Die Aussagen:

1. * Die Vorschriften über Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen haben Ausnahmen. Sie gelten nicht für gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen im Arbeitskontext wie Betriebsversammlungen.

2. **Die Vorschriften über Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gelten auch für die Nutzung aller für den Benutzerverkehr zugänglichen geschlossenen Räume in Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, in Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen sowie in Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks, wobei sanitäre Anlagen ausgenommen sind.

sind mMn da nicht ausreichend, um Deine Behauptungen zu stützen. Sie beziehen sich ausschließlich um geringe Ausnahmen bei Veranstaltungen und Messen (nicht beim Sport).
 

Es sollte eine Erklärung deiner Feststellung folgen.
hier:
Das ist so übrigens nicht richtig. Es gibt Vereine/Verbände mit eigenem (genehmigten!) Hygienekonzept, welches auch eigene Test in Selbstverantwortung vorsehen. Pauschal 2g+ gilt ja in Niedersachsen auch nicht, mit genug Abstand kann mit Hygienekonzept darauf verzichtet werden.
§ 8 b (5)

1Gilt die Warnstufe 3 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, so hat jede Person, die eine Einrichtung oder Anlage im Sinne des Absatzes 1 entweder in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel nutzen will, bei Betreten entweder einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV und daneben jeweils zusätzlich einen Nachweis über eine negative Testung gemäß § 7 vorzulegen. 2
3Der zusätzliche Nachweis über eine negative Testung nach Satz 1 braucht für die Nutzung von Sportanlagen nicht vorgelegt zu werden, wenn je teilnehmende Person eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung steht. 4J

Trifft nicht im Kern deine Behauptungen. Außerdem ging es hier um eine ganz andere Grundsatzaussage.
Grundsätzlich sagt aber die Bestimmung 2G +! Führe ich jetzt nicht weiter aus, da ausreichend geschildert wie dies gehanhabt wird.
Übrigens im Landkreis OS gilt die Warnstufe 3.

@Nicole oh du warst etwas eher fertig.:tnx::top:
 
Das stützt Deine Behauptungen nicht.

Nochmal:

Bitte bringe eine Quelle, die besagt, dass das Mitbringen vom Teststreifen (auf Vertrauensbasis) als Nachweis gilt.
Das habe ich so nicht behaupte. Unser Testkonzept im Hygeniekonzept sieht (abhängig von der Veranstaltung) eine schriftlich Bestätigung vor, dass man sich negativ getestet hat.

Und bitte bringe einen Nachweis, dass die von mir und @Eisenfuss57 erwähnten regeln nicht pauschal nicht gelten. Was stellen die Regeln auf der Seite der Staatskanzlei denn für Dich dar? Richtlinien?

Zudem fehlt noch die Quelle für die Behauptung, dass abweichende Hygienekonzepte angewendet werden dürfen.
Siehe den Link, dort sind <Ausnahmen geschildert

Die Aussagen:

1. * Die Vorschriften über Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen haben Ausnahmen. Sie gelten nicht für gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen im Arbeitskontext wie Betriebsversammlungen.

2. **Die Vorschriften über Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gelten auch für die Nutzung aller für den Benutzerverkehr zugänglichen geschlossenen Räume in Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, in Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen sowie in Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks, wobei sanitäre Anlagen ausgenommen sind.

sind mMn da nicht ausreichend, um Deine Behauptungen zu stützen. Sie beziehen sich ausschließlich um geringe Ausnahmen bei Veranstaltungen und Messen (nicht beim Sport).
Auf diese Dinge spielte ich nicht an, ich habe es explizit zitiert und mit Quelle hinterlegt.
 
Von den persönlichen Dingen hier mal abgesehen...
Karl Josef Laumann gerade bei Lanz.
Gesundheitsminister in NRW.
Starker Raucher und trinkt auch gern mal einen oder zwei, gesundheitlicher Background, hmmm, keine Ahnung.
Da fühlt man sich doch gut aufgehoben.:D
Edit:Ich finde es ja gut, wenn Politiker aus dem Volk kommen, er ist kein Berufspolitiker, erstmal gut aber du kannst den doch nicht zum Gesundheitsminister von NRW machen....
Gut, ging bei Spahn auch aber Leute....
Bisschen Fachkenntnis muss doch gehen.
 
Weihnachtsmärkte gab es in NRW auch, so dass es das mMn nicht sein kann.

Und jetzt sind wir deutlich nach Weihnachten, d.h. es dürfte überall ähnlich getestet werden. Da hätte ich irgendwann einen sprunghaften Anstieg auch hier erwartet....

Edit: Bremen > 1.400, Hamburg ca. 600 heute laut Zahlen, die die Corona App auswirft. Beide im Norden nah beieinander. Ich finde es echt seltsam....
 
Weihnachtsmärkte gab es in NRW auch, so dass es das mMn nicht sein kann.

Und jetzt sind wir deutlich nach Weihnachten, d.h. es dürfte überall ähnlich getestet werden. Da hätte ich irgendwann einen sprunghaften Anstieg auch hier erwartet....

Edit: Bremen > 1.400, Hamburg ca. 600 heute laut Zahlen, die die Corona App auswirft. Beide im Norden nah beieinander. Ich finde es echt seltsam....

Wie sind die Omikron-Anteile? Zeigt die App das?
 
Zum Vergleich, zahlen für Bayern, NRW + Sachsen / Thüringen:

Bayern: 2694 / Verdachtsfälle 29870
NRW: 3582 / Verdachtsfälle 34999
Sachsen: 269 / Verdachtsfälle 1186
Thüringen: 75 / Verdachtsfälle 373
 
Lt. RKI:
Seit KW 46 Bestätigte Omikron Fälle + Verdachtsfälle

Bremen 102 / Verdachtsfälle 1223/ Einwohner 570 Tausend
Hamburg 614 / Verdachtsfälle 6216/ Einwohner 1,8 Millionen

Zum Vergleich, zahlen für Bayern, NRW + Sachsen / Thüringen:

Bayern: 2694 / Verdachtsfälle 29870 / Einwohner 13 Millionen
NRW: 3582 / Verdachtsfälle 34999/ Einwohner 17 Millionen
Sachsen: 269 / Verdachtsfälle 1186/ Einwohner 4 Millionen
Thüringen: 75 / Verdachtsfälle 373/ Einwohner 2 Millionen
Ich habe mal Einwohnerzahlen ergänzt.

edit: In Relation gesetzt sieht es bei den o.g. Zahlen zu Omikron in Bremen doch gar nicht so mies aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sollten den meisten hier so Pi mal Daumen im Kopf haben.
Bei Sachsen und Thüringen wäre ich aufgeschmissen. Bayern hätte ich unterschätzt.

Absolute Zahlen sind mMn halt nicht interessant an der Stelle.

Extrembeispiel (konstruiert):
Land A hat 20 Fälle
Land B hat 20.000 Fälle.
Dann hat Land B 1.000x so viele Fälle. Land A hat aber 40 Einwohner und Land B 100 Millionen.
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Back
Top