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Oberneuland weiß nichts!
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507 IN 3/13 : Am 14.05.2013 um 11:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des FC Oberneuland von 1948 eingetragener Verein, Hastedter Heerstr. 25, 28207 Bremen (AG Bremen, VR 2586 HB) vertreten durch:
1. Holger Micheli, Hastedter Heerstr. 25, 28207 Bremen, (Vorstand),
2. Karen Micheli, (Vorstand),
3. Dr. Martin Hoeft, (Vorstand), . Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hölzle, Martinistraße 1, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 322 649 - 0, Fax: 0421 - 322 649 - 29, E-Mail: bremen@goerg.de, Internet: www.goerg.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 09.07.2013 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte sind dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Leistungen müssen an den Insolvenzverwalter erfolgen (§ 28 InsO).
Gläubigerversammlungen am:
1. Donnerstag, 20.06.2013, 11:15 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen, (Berichtstermin) zur Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über
- ggf. die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung
2. Donnerstag, 22.08.2013, 11:15 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen, (Prüfungstermin) zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Die Zustimmungen der Gläubigerversammlung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Bremen

Wenn die davon nichts wissen, hat ein Gläubiger den Antrag gestellt...
Die Frist habe ich auch nicht im Kopf, aber informiert wird man.

Sehr bedenklich, wenn eine Krankenkasse als Gläuber ein Insovenzverfahren gegen einen Schulnder beantragt. Das wirft die Frage auf, warum der Vorstand seiner Pflicht, bei Zahlungsunfähigkeit/ Überschuldung selbst nicht ein Insolvenzverfahren eingeleitet und sich somit der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht hat. Könnte noch sehr interessant werden, denn bei Steuer- und Sozialabgabenschulden sowie Schäden durch Insolvenzverschleppung muß ggf. der oder die Vorstände eines e.V. mit dem Privatvermögen haften.
Ist das jetzt schon eine endgültige Sache für den FCO verbunden mit Zwangsabstieg alà Lübeck?
Wäre ja schon eine bittere Geschichte, wenn man vor allem mal darauf guckt, wie eng momentan der Abstiegskampf in der RL Nord abläuft. Zeigt aber auch mal wieder, wie problematisch dort auch das Überleben für kleine Klubs ohne irgendwelche Großsponsoren ist. Wilhelmshaven steht ja auch weiterhin auf der Kippe. Da wurde nichtmal eine Lizenz für die Oberliga beantragt.

Die Regionalliga ist in dieser Form eine Katastrophe. Im Grunde ist es auch schon die 3. Liga. Die Vereine dort gehen ja, wenn sie irgendwelche Ansprüche haben, auch schon immense Risiken ein.
Meiner Meinung nach - vertrete ich ja schon eine geraume Zeit - sollte man zurück zu vier Regionalligen als Unterbau zur 2. Bundesliga. Mit dann wieder vier Regelabsteigern aus der 2. Bundesliga und eben einem Aufsteiger aus jeder Regionalliga. Das senkt vor allem die Reisekosten für die Clubs. Zu dem müssen die technischen Anforderungen deutlich gesenkt werden. Man muss sich wirklich fragen, warum ein Club wie der FC Oberneuland (oder der Brinkumer SV) ein Stadion mit 5.000 Plätzen haben muss. Bzw. wenn man theoretisch in die 3. Liga wollte, eines für 10.000 Zuschauer brauch.
http://www.fussball-saalekreis.de/f...lvenz-alle-oberneuland-spiele-annulliert.htmlNach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Abstiegskandidat FC Oberneuland herrscht Konfusion in der Regionalliga Nord. Am Freitag entschied der zuständige Norddeutsche Fußball-Verband: Alle Spiele der Bremer werden aus der Wertung genommen. Das Tabellenbild ändert sich dadurch grundlegend: Havelse geht nun als Spitzenreiter ins das Topspiel in Kiel, Holstein hat nun zwei Punkte Rückstand.

Was wäre aber, wenn sie nicht mehr gegeneinander spielen würden?Holstein gewinnt morgen ganz einfach gegen Havelse und dann ist es eh "Wurschd", ob überhaupt Punkte abgezogen werden oder doch nicht![]()
Holstein gewinnt morgen ganz einfach gegen Havelse und dann ist es eh "Wurschd", ob überhaupt Punkte abgezogen werden oder doch nicht![]()
Einfach zu Ende spielen lassen.
Kann man nicht machen, weil zum einen die Statuten es nicht hergeben, zum anderen man dann in Lübeck im Kreis springen würde und zu guter letzte man eben auch sagen muss, dass die Spieler des FCO - verständlichweise - sich sicher nicht mehr den A*** aufreißen werden in den letzten Spielen.
Also auch wettbewerbsverzerrend!

OK, auch wenn ich den ersten Teil nicht verstehe.Kann man nicht machen, weil zum einen die Statuten es nicht hergeben, zum anderen man dann in Lübeck im Kreis springen würde und zu guter letzte man eben auch sagen muss, dass die Spieler des FCO - verständlichweise - sich sicher nicht mehr den A*** aufreißen werden in den letzten Spielen.
Also auch wettbewerbsverzerrend!