Amateurfußball in Bremen

Im Insolvenzportal ist es aber drin...

507 IN 3/13 : Am 14.05.2013 um 11:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des FC Oberneuland von 1948 eingetragener Verein, Hastedter Heerstr. 25, 28207 Bremen (AG Bremen, VR 2586 HB) vertreten durch:

1. Holger Micheli, Hastedter Heerstr. 25, 28207 Bremen, (Vorstand),

2. Karen Micheli, (Vorstand),

3. Dr. Martin Hoeft, (Vorstand), . Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hölzle, Martinistraße 1, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 322 649 - 0, Fax: 0421 - 322 649 - 29, E-Mail: bremen@goerg.de, Internet: www.goerg.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 09.07.2013 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte sind dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Leistungen müssen an den Insolvenzverwalter erfolgen (§ 28 InsO).

Gläubigerversammlungen am:
1. Donnerstag, 20.06.2013, 11:15 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen, (Berichtstermin) zur Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über

- ggf. die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO)

- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO)

- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan

- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)

- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)

- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung

2. Donnerstag, 22.08.2013, 11:15 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen, (Prüfungstermin) zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Die Zustimmungen der Gläubigerversammlung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.



Amtsgericht Bremen

Wenn die davon nichts wissen, hat ein Gläubiger den Antrag gestellt...
 
Wenn die davon nichts wissen, hat ein Gläubiger den Antrag gestellt...

Bin jetzt ein Insolvenzrechtler, aber wenn ich mich recht erinnere wird man vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht über den Antrag informiert und kann sich dann innerhalb einer gewissen Frist (meine es sind zwei Wochen) dazu irgendwie verhalten. Wenn ich mich also nicht irre, dann müssen die davon gewusst haben.
 
Sehr bedenklich, wenn eine Krankenkasse als Gläuber ein Insovenzverfahren gegen einen Schulnder beantragt. Das wirft die Frage auf, warum der Vorstand seiner Pflicht, bei Zahlungsunfähigkeit/ Überschuldung selbst nicht ein Insolvenzverfahren eingeleitet und sich somit der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht hat. Könnte noch sehr interessant werden, denn bei Steuer- und Sozialabgabenschulden sowie Schäden durch Insolvenzverschleppung muß ggf. der oder die Vorstände eines e.V. mit dem Privatvermögen haften.
 
Ist das jetzt schon eine endgültige Sache für den FCO verbunden mit Zwangsabstieg alà Lübeck?

Wäre ja schon eine bittere Geschichte, wenn man vor allem mal darauf guckt, wie eng momentan der Abstiegskampf in der RL Nord abläuft. Zeigt aber auch mal wieder, wie problematisch dort auch das Überleben für kleine Klubs ohne irgendwelche Großsponsoren ist. Wilhelmshaven steht ja auch weiterhin auf der Kippe. Da wurde nichtmal eine Lizenz für die Oberliga beantragt.
 
Sehr bedenklich, wenn eine Krankenkasse als Gläuber ein Insovenzverfahren gegen einen Schulnder beantragt. Das wirft die Frage auf, warum der Vorstand seiner Pflicht, bei Zahlungsunfähigkeit/ Überschuldung selbst nicht ein Insolvenzverfahren eingeleitet und sich somit der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht hat. Könnte noch sehr interessant werden, denn bei Steuer- und Sozialabgabenschulden sowie Schäden durch Insolvenzverschleppung muß ggf. der oder die Vorstände eines e.V. mit dem Privatvermögen haften.

Könnte interessant werden.

Ist das jetzt schon eine endgültige Sache für den FCO verbunden mit Zwangsabstieg alà Lübeck?

Wäre ja schon eine bittere Geschichte, wenn man vor allem mal darauf guckt, wie eng momentan der Abstiegskampf in der RL Nord abläuft. Zeigt aber auch mal wieder, wie problematisch dort auch das Überleben für kleine Klubs ohne irgendwelche Großsponsoren ist. Wilhelmshaven steht ja auch weiterhin auf der Kippe. Da wurde nichtmal eine Lizenz für die Oberliga beantragt.

Die Regionalliga ist in dieser Form eine Katastrophe. Im Grunde ist es auch schon die 3. Liga. Die Vereine dort gehen ja, wenn sie irgendwelche Ansprüche haben, auch schon immense Risiken ein.

Meiner Meinung nach - vertrete ich ja schon eine geraume Zeit - sollte man zurück zu vier Regionalligen als Unterbau zur 2. Bundesliga. Mit dann wieder vier Regelabsteigern aus der 2. Bundesliga und eben einem Aufsteiger aus jeder Regionalliga. Das senkt vor allem die Reisekosten für die Clubs. Zu dem müssen die technischen Anforderungen deutlich gesenkt werden. Man muss sich wirklich fragen, warum ein Club wie der FC Oberneuland (oder der Brinkumer SV) ein Stadion mit 5.000 Plätzen haben muss. Bzw. wenn man theoretisch in die 3. Liga wollte, eines für 10.000 Zuschauer brauch. Der TSV Havelse hat ja, um die Lizenz für die 3. Liga zu bekommen die AWD-Arena in Hannover angemietet bzw. hat es bei einem Aufstieg vor... :crazy:
 
Die Regionalliga ist in dieser Form eine Katastrophe. Im Grunde ist es auch schon die 3. Liga. Die Vereine dort gehen ja, wenn sie irgendwelche Ansprüche haben, auch schon immense Risiken ein.

Ja, ich hab mich schon oft genug über die Voraussetzungen aufgeregt. Das war ja insbesondere in Emden sehr stark zu spüren. Gerade, weil die in der dritten Liga wirklich erfolgreichen Fußball gespielt haben und 2 mal die Chance gehabt haben, sogar in die zweite Liga aufzusteigen. In Emden wurden zwar damals auch essentielle Fehler in der Geschäftsführung gemacht, trotzdem hat dann gerade das überharte Lizensierungsverfahren dem Verein so richtig das Genick gebrochen. Und das ist hier für die Region Ostfriesland besonders schade, da es mit dem OHV Aurich im Handball einen ähnlichen Fall gab. Profisport wird hier wohl nie zu realisieren sein. Gerade deswegen gucke und zittere ich momentan auch ziemlich mit dem SV Wilhelmshaven. Die können sich quasi nur noch mit einem Klassenerhalt und nächste Saison einen Einzug in Runde 2 des DFB-Pokals sanieren.

Meiner Meinung nach - vertrete ich ja schon eine geraume Zeit - sollte man zurück zu vier Regionalligen als Unterbau zur 2. Bundesliga. Mit dann wieder vier Regelabsteigern aus der 2. Bundesliga und eben einem Aufsteiger aus jeder Regionalliga. Das senkt vor allem die Reisekosten für die Clubs. Zu dem müssen die technischen Anforderungen deutlich gesenkt werden. Man muss sich wirklich fragen, warum ein Club wie der FC Oberneuland (oder der Brinkumer SV) ein Stadion mit 5.000 Plätzen haben muss. Bzw. wenn man theoretisch in die 3. Liga wollte, eines für 10.000 Zuschauer brauch.

Ich hab mir bis jetzt noch nicht so viele Gedanken gemacht, aber das klingt nach einem vernünftigen Weg. Da würden auf jeden Fall einige enorme Kostenpunkte wegfallen. Zudem würde das auch für Zuschauer wieder viel attraktiver werden, wenn mehr Derbys anstehen würden und die Reisewege nicht zu weit sind. Somit könnten bei einigen Vereinen die Zuschauerzahlen auch wieder steigen.
 
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Abstiegskandidat FC Oberneuland herrscht Konfusion in der Regionalliga Nord. Am Freitag entschied der zuständige Norddeutsche Fußball-Verband: Alle Spiele der Bremer werden aus der Wertung genommen. Das Tabellenbild ändert sich dadurch grundlegend: Havelse geht nun als Spitzenreiter ins das Topspiel in Kiel, Holstein hat nun zwei Punkte Rückstand.
http://www.fussball-saalekreis.de/f...lvenz-alle-oberneuland-spiele-annulliert.html
 
Mehr als Ärgerlich, dass das erst kurz vor Saisonende bekannt wird. So werden Holstein Kiel 6 Punkte abgezogen und Havelse nur 1 Punkt... planbar ist was anderes...
 
Holstein gewinnt morgen ganz einfach gegen Havelse und dann ist es eh "Wurschd", ob überhaupt Punkte abgezogen werden oder doch nicht ;)
 
Kann man nicht machen, weil zum einen die Statuten es nicht hergeben, zum anderen man dann in Lübeck im Kreis springen würde und zu guter letzte man eben auch sagen muss, dass die Spieler des FCO - verständlichweise - sich sicher nicht mehr den A*** aufreißen werden in den letzten Spielen.
Also auch wettbewerbsverzerrend!

:tnx:

Mag Kiel ja nicht besonders, aber die haben die Aufstiegsrunde verdient. Wäre ne ziemlich krasse Nummer, wenn das morgen verloren geht
 
Kann man nicht machen, weil zum einen die Statuten es nicht hergeben, zum anderen man dann in Lübeck im Kreis springen würde und zu guter letzte man eben auch sagen muss, dass die Spieler des FCO - verständlichweise - sich sicher nicht mehr den A*** aufreißen werden in den letzten Spielen.
Also auch wettbewerbsverzerrend!
OK, auch wenn ich den ersten Teil nicht verstehe.

Und Verständnis für fehlenden Einsatz. Hm, ich weiß nicht.
 
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