Moin,
es gibt ein Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH, Az. II ZR 132/24)., das urteilte, dass Vereinsmitglieder ein Recht darauf haben, E-Mails an andere Mitglieder schreiben zu können. Der Vorstand muss ihnen die Mail-Adressen mitteilen, damit sie für ihre Vorschläge werben können.
Vermutlich...