Netzfundstücke


So ein Anbieter hat vor kurzem wegen irreführender Beschreibung eine Geldstrafe von 1250 Euro bekommen. Der Titel sagt ganz und gar nicht aus, dass es dort nur um einen Karton geht - außerdem ist die Absicht deutlich, einen Käufer über den Tisch zu ziehen.

Natürlich ist der Käufer dumm - aber wenn er sich einen Anwalt besorgt, kriegt er sein Geld ganz schnell zurück.
 
Zitat von [Sportfreund];802992:
So ein Anbieter hat vor kurzem wegen irreführender Beschreibung eine Geldstrafe von 1250 Euro bekommen. Der Titel sagt ganz und gar nicht aus, dass es dort nur um einen Karton geht - außerdem ist die Absicht deutlich, einen Käufer über den Tisch zu ziehen.

Natürlich ist der Käufer dumm - aber wenn er sich einen Anwalt besorgt, kriegt er sein Geld ganz schnell zurück.

also die OVP-Masche ist ja schon alt, aber der Verkäufer desd PS3 Kartons schreibt in der Beschreibung kurz, eindeutig und in großen lettern hin, wie die Sachlage ist. Wer da kauft ist wirklich selber schuld, das hat für mich nichts mehr mit über den Tisch ziehen zu tun
 
also die OVP-Masche ist ja schon alt, aber der Verkäufer desd PS3 Kartons schreibt in der Beschreibung kurz, eindeutig und in großen lettern hin, wie die Sachlage ist. Wer da kauft ist wirklich selber schuld, das hat für mich nichts mehr mit über den Tisch ziehen zu tun

Ich finde den Fall gerade nicht, aber mit einer ähnlichen Überschrift hat der Verkäufer die besagte Strafe bekommen.

Das Gericht hatte entschieden, dass wenn schon ein Karton verkauft wird, man in den Titel zu schreiben hat "Verpackung einer Playstation 3" oder ähnliches.

Beim Titel "Playstation 3 80GB PS3 Konsolen Original Verpackung OVP" lässt sich eher darauf schließen, dass es sich um eine originalverpackte PS 3 handelt. Was z.B. der 80GB-Hinweis bei einem Karton soll, erschließt sich auch mir nicht.

Sogar in der Beschreibung mit den riesigen Buchstaben steht:

Sie bieten hier auf eine
Playstation 3, 80GB
Original Verpackung!!

Der Hauptsatz besteht im Grunde aus "Sie bieten hier auf eine Playstation 3", alles was nach dem Komma kommt, ist im Grunde der Hinweis auf die 80GB und die OVP. Wenn ich Käufer wäre, würde sich mein Anwalt liebend gerne auf diese irreführende Beschreibung stürzen.

Einige werden bei solchen Auktionen auf die Fresse fliegen - und das finde ich prima.
 
Zitat von [Sportfreund];803046:
Was z.B. der 80GB-Hinweis bei einem Karton soll, erschließt sich auch mir nicht.

Der Zusatz 80GB dient ja nur dazu, dass wenn du den Karton ersteigerst und ihn selber inkl. PS3 wiederverkaufen willst, natürlich auch die PS3 mit 80GB drin ist und keine mit 20GB ;)

Ein User hat ja auch noch nachträglich gefragt, ob die PS3 mit dabei ist und der Verkäufer hat dies verneint! Jedoch ist offensichtlich, was er damit erreichen will, eben dies, jemanden zu Täuschen!!! :stirn:
 
Zitat von [Sportfreund];803051:
http://cgi.ebay.de/Playstation-3-PS...emQQptZKartons_Schachteln?hash=item3a56958296

Sicher sind Leute doof, die Gebote abgeben. Aber der Verkäufer ist rechtlich ganz leicht zu belangen.

Also bei der vorliegenden Artikelbeschreibung dürfte der Verkäufer kaum wegen Betruges oder arglistiger Täuschung zu belangen sein. Er weist mehrfach explizit darauf hin, dass es sich lediglich um eine Verpackung handelt. Die Artikelmerkmale sprechen ebenfalls nur von "Klappdeckel-Karton".

Sicherlich spekuliert er darauf, dass irgend ein Dödel nicht richtig lesen kann und wie blöd bietet. Aber die Dummheit der anderen kann man dem Verkäufer nicht anlasten. ;)
 
Also bei der vorliegenden Artikelbeschreibung dürfte der Verkäufer kaum wegen Betruges oder arglistiger Täuschung zu belangen sein. Er weist mehrfach explizit darauf hin, dass es sich lediglich um eine Verpackung handelt. Die Artikelmerkmale sprechen ebenfalls nur von "Klappdeckel-Karton".

Sicherlich spekuliert er darauf, dass irgend ein Dödel nicht richtig lesen kann und wie blöd bietet. Aber die Dummheit der anderen kann man dem Verkäufer nicht anlasten. ;)

Ich habe doch dazugeschrieben:

So wäre es richtig - dementsprechend bietet auch niemand.

Der zweite Satz war auf die weiter oben gepostete Auktion bezogen.
 

:tnx::tnx::tnx:


Was die Verpackungssache angeht... ich wär mir nicht so sicher, ob der Verkäufer tatsächlich belangt werden könnte. Denn es steht ja doch recht groß da, dass es nur die Verpackung ist. Und selbst der Titel ist, streng genommen, richtig, denn da steht nicht "original verpackt", sondern "Original Verpackung".
Dass das Leute-Verarscherei ist, ist völlig klar, aber wirklich was unterstellen kann man ihm auf Grund des Angebots ja auch nicht.
 
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