Also ich kann mir vorstellen, dass nach dem, was hier los ist, Werder das Forum hier 1, 2, fix schließen wird, weil die keine Lust mehr haben. Und das fände ich schade.
Aus juristischer Sicht möchte ich noch anmerken, dass die Feststellung, ob eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten vorliegt, und darum geht es bei Beleidigungen, nicht einfach immer ohne weiteres festgestellt werden kann - erst recht nicht von Laien. Es gibt genügend Rechtsprechung zur Haftung von Forenbetreibern, Bewertungsplattformen, etc. Den Portalbetreiber treffen bei Meldung Prüfpflichten - im Rahmen des Zumutbaren im Einzelfall. Eine Löschung muss auch keineswegs sofort vorgenommen werden, sondern nur ggfs. nach Durchführung eines Stellungnahmeverfahrens. Ich weise ferner darauf hin, dass der von BGH und BVerfG gesteckte Rahmen für das, was derjenige, der sich an einer öffentlichen Diskussion beteiligt, an auch überspitzter Kritik hinzunehmen hat, sehr weit gesteckt ist. Die Schwelle zur sog. Schmähkritik ist sehr hoch.
Statt vieler Fundstellen nur zwei Beispiele zu den genannten Punkten:
BGH, Urt. v. 27.3.2018 - VI ZR 489/16 (insb Rn 32)
BVerfG, Beschl. v. 29.6.2016, 1 BvR 2646/15 (insb. Rn 13)
Das mal nur so als Einwurf. Bin wieder weg, muss arbeiten.