Viele Coronafälle in einem sehr kurzen Zeitraum zu kompensieren, ist besonders schwierig, wenn zudem noch mehrere verletzte Spielerinnen langfristig fehlen. Aktuell führt es dazu, dass wir weiterhin weniger als 15 Spielerinnen haben. Dass laut Durchführungsbestimmung gesperrte und sporttypisch, verletzte Spielerinnen in diesem Zusammenhang als ‘zur Verfügung stehend‘ gelten, ist absurd. Die Bestimmungen sollen eigentlich verhindern, dass Vereine vorsätzlich kurzfristige Verletzungen melden, um mit weniger als 16 Spieler:innen eine Spielverlegung zu erwirken. Vergessen hat man offensichtlich, dass es auch längerfristige Verletzungen gibt und mit Erkrankungen derartiges Vorgehen ebenfalls ginge. Erkrankte stehen laut der Bestimmung ‚nicht zur Verfügung‘. Die Reglungen müssen an dieser Stelle dringend angepasst werden, selbst wenn es uns in der aktuellen Situation in der entscheidenden Saisonphase nichts mehr nützt. Wir alle werden weiterhin alles geben, um die nötigen Punkte für den Klassenerhalt zu holen und hoffen, dass unsere Spielerinnen wieder fit sowie symptomfrei werden.“