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Sperre bis zum Ende der Pandemie und Geldstrafe in Höhe des gesamten Gehalts von Zeitpunkt der vorgegeben Impfung bis zum aufliegen...Darfst das 1 Jahr Sperre nicht unterschlagen.
Wie hättest Du ihn denn bestraft, lebenslang Sperre?
Hm das Image von Werder, Baumann und dem DFB hat schon Schaden genommen... Zudem woher will man zu 100 sagen können dass er auf einer seiner Parties nicht wen angesteckt hat, war er nicht irgendwann erkrankt?es ist niemand zu Schaden gekommen. Ein Verbrecher ist er für mich jedenfalls nicht.
Hm das Image von Werder, Baumann und dem DFB hat schon Schaden genommen... Zudem woher will man zu 100 sagen können dass er auf einer seiner Parties nicht wen angesteckt hat, war er nicht irgendwann erkrankt?
Dokumentenfälschung ist schon ne Straftat somit ist er Straftäter... Genauso als wenn jemand ne busfahrausweis fälscht ein Straftäter ist nur eben schlimmer...
Der Impfausweis gilt m.W. erst seit dem 13.11.21 als Urkunde im Sinne §267 StGB, die Nutzung des Ausweises erfolgte aber vorher. Demnach wäre er nicht straffällig im Sinne des Gesetzes.Dokumentenfälschung ist schon ne Straftat somit ist er Straftäter... Genauso als wenn jemand ne busfahrausweis fälscht ein Straftäter ist nur eben schlimmer...
Wie konkretisieren? Ist das nicht vollkommen offensichtlich? Ein Verein und der Fußball-Bund der Woche für Woche Impfpässe und Krankheitsstatus überprüft und Haar klein ein Konzept vorlegen musste damit überhaupt der Betrieb der Bundesliga möglich ist lässt sich so unfassbar leicht an der Nase herumführen... Hier hätte man von Beginn an die Ämter mit ins Boot holen müssen um den Immostatus zu prüfen aber man ist eben naiv gewesen und nicht davon ausgegangen, dass Straftäter in der Bundesliga arbeiten könnte bzw. die kriminelle Energie in dieser Art vorhanden sein könnte. Nächster Fall sollte sich mit Identitätsfälschung auseinander setzen und auch mal zeigen das wir alle Teil eines Rechtsstaates sind und es hier nicht "gleichere" gibt...Warum hat das Image des SV Werder und des DFB gelitten? Wäre schön, wenn du das konkretisieren könntest.
Zudem woher kannst du zu 100 sagen, dass er wen angesteckt hat? Ja, war er nicht erkrankt. Wer solche Fragen aufwirft
sollte mindestens Ansätze von Recherche "einspielen". MMn recht niveaulos, mal eben so reinwerfen ....war er nicht irgendwann erkrankt.
MMn hat das was von Hetze. Keine Hetze Visier hoch und Fakten nennen, dann bist du raus.
Anfang ist also ein Dokumentenfälscher? Hatte er nicht eher einen gefälschten Impfausweis erworben und in Gebrauch?
Das ist so pauschal nicht richtig, ob es Urkundenfälschung ist hing davon ab, wie die Fälschung zustande kam. Hat ein echter Arzt eine Dokument ohne zu impfen ausgefüllt, war es keine Urkundenfälschung. Hat aber jemand anders einen Arzt erfunden oder die Unterschrift des Arztes gefälscht war es auch damals schon sehr wohl Urkundenfälschung.Der Impfausweis gilt m.W. erst seit dem 13.11.21 als Urkunde im Sinne §267 StGB, die Nutzung des Ausweises erfolgte aber vorher. Demnach wäre er nicht straffällig im Sinne des Gesetzes.
Damit will ich seine Schuld im Sinne unserer Gesellschaft nicht in Abrede stellen, ich weiß jetzt aber nicht, nach welchen Maßstäben er jetzt betraft werden könnte.
Wer mit gefälschten Impfpässen handelt, sie kauft oder im täglichen Leben nutzt, handelt nach der bis zum 23.11.21 geltenden Rechtslage wohl aktuell fast nie strafbar. Die einzigen Ausnahmen:Das ist so pauschal nicht richtig, ob es Urkundenfälschung ist hing davon ab, wie die Fälschung zustande kam. Hat ein echter Arzt eine Dokument ohne zu impfen ausgefüllt, war es keine Urkundenfälschung. Hat aber jemand anders einen Arzt erfunden oder die Unterschrift des Arztes gefälscht war es auch damals schon sehr wohl Urkundenfälschung.
Halbwissen.Das ist so pauschal nicht richtig, ob es Urkundenfälschung ist hing davon ab, wie die Fälschung zustande kam. Hat ein echter Arzt eine Dokument ohne zu impfen ausgefüllt, war es keine Urkundenfälschung. Hat aber jemand anders einen Arzt erfunden oder die Unterschrift des Arztes gefälscht war es auch damals schon sehr wohl Urkundenfälschung.
Aussage eine Anwaltes, aber ja, Hörensagen
C, wenn bei C (und so mein Kenntnisstand) auch die in A genannten gefälschten Impfpässe fallen.Wer mit gefälschten Impfpässen handelt, sie kauft oder im täglichen Leben nutzt, handelt nach der bis zum 23.11.21 geltenden Rechtslage wohl aktuell fast nie strafbar. Die einzigen Ausnahmen:
a) Ein korrupter Arzt bietet Impfpässe an, ohne die Person tatsächlich geimpft zu haben.
b) Eine Privatperson nutzt den von einem Arzt gefälschten Impfpass im täglichen Leben.
c) Eine Privatperson nutzt einen von einer anderen Privatperson gefälschten Impfpass gegenüber Behörden oder Versicherungen. Q:
Quelle: https://www.wbs-law.de/allgemein/ge...er-muss-strafbarkeitsluecke-schliessen-57123/
Nun können wir rätseln, welcher Vergehen Anfang sich schuldig gemacht hat.
Sollte anders rum gewesen sein.Aussage eine Anwaltes, aber ja, Hörensagen
Der Arzt hat sich damals nicht der Urkundenfälschung sondern der Fälschung von Gesundheitszeugnissen strafbar gemacht.Sollte anders rum gewesen sein.
Ein Arzt hätte schon immer bestraft werden können wenn er ein falsche Eintragung macht.
Eine Private Person hätte jedoch einen Blanko Impfausweis erstellen dürfen - solange er keinen Namen einträgt. Jedenfalls keine Urkundenfälschung.
Halt bis zum 23.11.
Da sagen die Impfpassfälscher etwas anderes. Die haben ab dem 23.11 Probleme bekommen...Die Gesetzeslücke die bestand lag nicht bei der Erstellung, sondern bei der Verwendung gefälschter Ausweise.
Wenn dem so wäre, stellt sich die Frage nach dem Warum. Nur mal so als Vergleich: wenn jemand zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, fällt diese ja auch nicht deshalb niedriger aus, weil ein Verurteilter dadurch seinen Job verliert bzw. es schwierig wird, eine neue Arbeitsstelle zu bekommen. Daher vermute ich, dass MA deshalb ganz gut davongekommen ist, dass er geständig war, was sich grundsätzlich als strafmindernd auswirkt.Es war kein Urteil, sondern ein Strafbefehl. Ich denke, er ist an sich ganz gut davon gekommen, aber ich schätze, das Gericht hat berücksichtigt, dass er sozusagen gesellschaftlich und beruflich auch schon bestraft ist.
Bis zu 90 Tagessätzen gilt man als nicht vorbestraft, ab 91 TS wirds dann ernst.Es war kein Urteil, sondern ein Strafbefehl. Ich denke, er ist an sich ganz gut davon gekommen, aber ich schätze, das Gericht hat berücksichtigt, dass er sozusagen gesellschaftlich und beruflich auch schon bestraft ist.
Dazu Ersttäter, keine Gewinnabsicht, keine Fremdschädigung und 90 TS à 400 sind dabei auch kein Pappenstiel.Wenn dem so wäre, stellt sich die Frage nach dem Warum. Nur mal so als Vergleich: wenn jemand zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, fällt diese ja auch nicht deshalb niedriger aus, weil ein Verurteilter dadurch seinen Job verliert bzw. es schwierig wird, eine neue Arbeitsstelle zu bekommen. Daher vermute ich, dass MA deshalb ganz gut davongekommen ist, dass er geständig war, was sich grundsätzlich als strafmindernd auswirkt.