Teil 2:
Am Aussagekräftigsten ist aber der Entschließungsantrag (B9-0475/2021) eingereicht gemäß Artikel 143 der Geschäftsordnung zur Einrichtung eines europäischen Fonds zur Entschädigung der Opfer der „COVID-19-Impfstoffe“, der noch offen ist. Aus dem Antrag nehme ich:
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 143 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur bereits rund eine Million Fälle von Nebenwirkungen nach der Impfung mit COVID-19-Impfstoffen aufführt:
– 435 779 Fälle beim Impfstoff von Pfizer BioNTech,
– 373 285 Fälle beim Impfstoff von AstraZeneca,
– 117 243 Fälle beim Impfstoff von Moderna,
– und 27 694 Fälle beim Impfstoff von Janssen
[1];
B. in der Erwägung, dass diese Nebenwirkungen mitunter schwerwiegend ausfallen; in der Erwägung, dass beispielsweise etwa 75 000 Personen nach der Verabreichung des Pfizer-Impfstoffs schwerwiegende neurologische Nebenwirkungen erlitten haben sollen;
C. in der Erwägung, dass nach Angaben der Europäischen Arzneimittel-Agentur die Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen für rund 5 000 Personen in der Europäischen Union tödliche Folgen hatte:
– bei 4 198 Personen beim Impfstoff von Pfizer
[2],
– bei 1 053 Personen beim Impfstoff von AstraZeneca,
– bei 392 Personen beim Impfstoff von Moderna,
– und bei 138 Personen beim Impfstoff von Janssen;
D. in der Erwägung, dass die Europäische Kommission die Kaufverträge ausgehandelt hat und dabei kein Interesse an der Haftung der Arzneimittelhersteller zeigte; in der Erwägung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments bei den Verhandlungen keinen Zugang zu den Verträgen hatten;
1. fordert die Kommission auf, einen Fonds zur Entschädigung der Opfer von COVID-19-Impfstoffen einzurichten;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.