Corona - generelle Diskussion

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Die Hamburger Polizei ist wegen der Anwendung von unverhältnismäßiger Mittel schon öfters in die Kritik geraten. Nicht erst mit Grote als obersten Dienstherren, auch nicht erst seit Roland Schill (aka "Richter Gnadenlos"), sondern schon mindestens seit Ende der1980er Jahre während der Hausbesetzungen in der Hafenstraße.
Alles n bisschen länger her jetzt oder? Also die Grote-Geschichte, geschenkt. Unglaublicher Bullshit ist das. Aber die Hamburger Polizei aufgrund von Geschehnissen aus dem letzten Jahrtausend, das ja nun wirklich einige Jahre her ist zu brandmarken? Was war denn mit Ronald Barnabas Schill, außer, dass sie blaue Uniformen bekommen haben?
 
Alles n bisschen länger her jetzt oder? Also die Grote-Geschichte, geschenkt. Unglaublicher Bullshit ist das. Aber die Hamburger Polizei aufgrund von Geschehnissen aus dem letzten Jahrtausend, das ja nun wirklich einige Jahre her ist zu brandmarken? Was war denn mit Ronald Barnabas Schill, außer, dass sie blaue Uniformen bekommen haben?
Dieser "Bullshit" ist die Beantwortung auf deine vorher gestellte Frage. Und um deine neue Frage zu beantworten, auch wenn es wohlmöglich wieder "Bullshit" für dich ist, empfehle ich dir diesen Artikel:
https://www.faz.net/aktuell/politik/hamburg-schill-geraet-in-die-bambule-180102.html
 
Witzigerweise sind die beiden nicht wirklich unumstritten. Und wie es in der Wissenschaft durchaus üblich ist, vertreten die beiden teilweise (!) einen anderen Standpunkt, weil sie Ergebnisse vorliegender Studien anders einordnen/anders bewerten und andere Schlussfolgerungen daraus ziehen. Das bedeutet nicht zwingend, dass sie 'wahrer' sind in ihren Äußerungen als andere. Und für uns Nicht-Experten bleibt es eine Frage des Vertrauens.
Mit meinem rudimentären Wissen vertraue ich dem Team Wieler/Drosten einfach mehr als Bodo Schiffmann, Wodarg, Bakhdi oder eben Streeck und Kekulè. Bisher bin ich für mich persönlich damit in den letzten ca. 20 Monaten ganz gut gefahren.

Zu deiner Aufzählung ein paar Nachfragen.
(Vorher eine kleine Anmerkung zu 'gesetzlichen Regelungen' bzw. deren Systematik. Verordnungen haben, wenn eine entsprechende Gesetzesgrundlage für ihren Erlass besteht, Gesetzeskraft, auch wenn sie nicht immer 'Gesetz' heißen. Grundsätzlich können derartige Regelungen gefühlt 97 bis 99,5% aller möglichen Fallkonstellationen abdecken - aber so gut wie nie 100%. Das führt schon mal zu - auch objektiv wahrnehmbaren - Ungerechtigkeiten. Diese können im Einzelfall über Gerichtsverfahren oder Petitionen auch mal ausgeräumt werden; manchmal sind sie bloß auszuhalten.)


Bist du selbst in der Veranstaltungsbranche - oder ist das ein 'Solidaritätsbeitrag'?


Warst du selbst betroffen @ Harz - oder ist das ein 'Solidaritätsbeitrag'?
Warum sind das Nr. 2 und 3? Geht doch beide Male um (freiwillig) Ungeimpfte?


Bist du selbst davon betroffen? Oder: 'Solidaritätsbeitrag'? Dass das in deinen Augen ein verfassungswidriger Vorgang sein könnte, ist deine Meinung. Es steht dir - im Fall der Betroffenheit - grundsätzlich der Weg zum (Achtung, Ländersache) Verfassungsgericht deines Wohnort-Bundeslandes frei.
Nebenbei: Jeder Nicht-Infizierte hat das gleiche Grundrecht gegenüber Infizierten aus Art. 2 Abs. 2 GG, das aber nur am Rande.


Warum nicht? Weil im Rahmen des Infektionsschutzes Hygiene-Auflagen zu erfüllen sind?
Oder weil Verwaltungen und Gerichte es Maßnahme-Verweigerern nach diversen Verstößen und Eskalationen - m.E. zu Rec ht - schwerer machen?


Eine 'freie Entfaltung im Bundesgebiet' kenne ich nicht als Grundrecht; wenn du das Recht auf Freizügigkeit meinen solltest, bezieht sich das zunächst auf die Wohnortwahl und erst in einem erweiterten Zusammenhang auf so etwas wie Reisefreiheit.
Beides kann durch entsprechende Regelungen eingeschränkt werden, wie übrigens auch das Versammlungsrecht.


Warst du selbst betroffen @ "Wohnungsdurchsuchung" - oder haben wir einen befürchtenden, in die Zukunft gerichteten 'Solidaritätsbeitrag', der zz. so ziemlich jeder rationalen Grundlage entbehrt?


Kannst du mir sagen, welches Grundrecht du meinst? Das der (freien) Religionsausübung vielleicht?
M.E. wird die Religionsausübung durch Untersagung von Gottesdiensten (bei denen u.a. gemeinsamer Gesang als 'Virenschleuder' identifiziert wurde) oder eine Begrenzung der Teilnehmerzahl nicht eingeschränkt; geglaubt werden darf ja rund um die Uhr an jedem Ort.

'Keep calm - and listen to science' oder, wie es ein Zitat aus dem Netz aus meiner Sicht überspitzt, aber treffend beschreibt:
"Meine Grundrechte sind weder bedroht noch eingeschränkt. Aber ich fühle mich bedroht - von Beschränkten und Rechten." (M. Jerome)


Streeck und Kekulé umstritten nennen und einem Veterinär und unserem Schweinegrippe-Experten vertrauen - genau mein Humor…


Naja, es gibt ja mehrere Virologen und Forscher, da hat man die Qual der Wahl. Deine Wahl teile ich überhaupt nicht.


Zu Deinen Fragen:


Ob ich selbst in der Veranstaltungsbranche arbeite oder nicht steht hier nicht zur Debatte. Du hast nach Grundrechtseinschränkungen gefragt, ich habe Dir die Antworten geliefert. Eine Grundrechtseinschränkung liegt auch vor, wenn NICOLE ggfs nicht betroffen ist.


Ob ich bei dem Konzert betroffen war oder nicht, steht auch hier nicht zur Debatte. Du hast nach Grundrechtseinschränkungen gefragt, ich habe Dir die Antworten geliefert. Eine Grundrechtseinschränkung liegt auch vor, wenn ggfs NICOLE nicht betroffen ist.


Ob ich von ausgesetzten Lohnfortzahlungen betroffen bin, steht hier auch nicht zur Debatte. Du hast nach Grundrechtseinschränkungen gefragt, ich habe Dir die Antworten geliefert. Dass es verfassungswidrig ist, ist eine Einschätzung von mir. Ich freue mich schon auf die Klagen Betroffener und hoffe auf zügige Entscheidungen. Denn ungeimpfte und geimpfte Arbeitnehmer sind gleichermaßen Steuerzahler, die man vor dem Gesetz auch gleich behandeln muss.


Warum Demos nicht so einfach durchzuführen sind? Schau Dir die Auflagen an. Ich halte es für schwieriger. Aber selbst wenn ich da falsch liege, ändert es nichts an den anderen vielen Grundrechtseinschränkungen.


Die Quarantänemaßnahmen zB schränken Artikel 2 ein. Auch die Reisefreiheit ist eingeschränkt. Es ist schön, dass Du schreibst, dass diese durch entsprechende Regelungen eingeschränkt werden können, wir das Versammlungsrecht. Aber warum fragst Du mich dann, welche Grundrechte überhaupt eingeschränkt werden, wenn Du sie sowieso mit „ist möglich“ abtust?


Ob ich bei Wohnungsdurchsuchungen betroffen war, steht hier nicht zur Debatte. Du hast nach Grundrechtseinschränkungen gefragt, ich habe Dir die Antworten geliefert. Eine Grundrechtseinschränkung liegt auch vor, wenn NICOLE ggfs nicht betroffen ist.


Zu den Einschulungen: ja, es ist unter anderem die Religionsfreiheit betroffen. Aber eben auch Artikel 2. Geht man sehr weit, ist sogar Artikel 1 betroffen. Wenn Großeltern ein wichtiges Lebensereignis der Enkel verboten wird. Dass die Religionsfreiheit beschnitten wird. Du kannst gerne glauben, dass die Religionsfreiheit bei Beschränkungen der Gottesdienste nicht eingeschränkt wird. Allerdings haben hier Gerichte eben diese Grundrechtseinschränkung schon gekippt.


Ein sehr unpassendes Zitat, wo doch nachweislich Grundrechte eingeschränkt werden. Aber ok, ist ja Deine Meinung. Ich halte das Zitat im Anbetracht auf die derzeitige Lage für Quatsch. Und es ist echt fragwürdig, dass kritische Stimmen als beschränkt oder rechts abgetan werden. Das finde ich sehr dämlich. Wie dem auch sei…
 
Alles n bisschen länger her jetzt oder? Also die Grote-Geschichte, geschenkt. Unglaublicher Bullshit ist das. Aber die Hamburger Polizei aufgrund von Geschehnissen aus dem letzten Jahrtausend, das ja nun wirklich einige Jahre her ist zu brandmarken? Was war denn mit Ronald Barnabas Schill, außer, dass sie blaue Uniformen bekommen haben?
Die Grote-Geschichte geschenkt? Wieso das denn? Da wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (wegen einer fast alltäglich zu nennenden Beleidigung) geradezu mit Füßen getreten - wie im Beitrag von @FatTony nachzulesen, völlig unnötig- Das erfordert eine gewisse Grundhaltung aller beteiligten Dienststellen bis hin zum Richter, der wegen dieser - m.E. Bagatelle einen Durchsuchungsbeschluss unterschreibt.
Mir geht es nicht darum, ganze Berufsgruppen unter Verdacht zu stellen - und ebenso verstehe ich @FatTony.
Aber für dich mal zum Nachlesen ein kurzer Auszug aus dem Buch von Aiko Kempen, "Auf dem rechten Weg?"

"Wie groß der Anteil von Polizisten mit rechtsextremen und rassistischen Einstellungen ist, bleibt unklar. Nicht jeder Polizist schreibt in einer rechten Chatgruppe. Nicht jede rechte Chatgruppe wird öffentlich. Und nicht jeder Polizist, der rechtsextreme oder rassistische Nachrichten verschickt, ist zugleich organisierter Neonazi oder rassistischer Schläger. Dennoch weisen die zahlreichen aufgedeckten Gruppen auf ein bedrohliches Potenzial hin, das in dieser Deutlichkeit nie zuvor dokumentiert war. »Es wäre natürlich naiv zu glauben, dass die jetzt dieses Gedankengut nur in sich tragen und in Chats zum Ausdruck bringen«, kommentiert Sebastian Fiedler, der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), die Chat-Protokolle einer Dienstgruppe der Polizei Berlin. »Diejenigen, die sich hier auf derart menschenverachtende Weise geäußert haben, müssten ja eine völlig andere Gedankenwelt an den Tag legen, wenn sie jetzt polizeiliche Maßnahmen ergreifen«, sagt Fiedler. Die Gefahr sei groß, dass das unprofessionell, falsch oder rechtsverletzend geschehe.

Tatsächlich berichten seit Jahrzehnten Menschen bundesweit über diskriminierende Behandlungen bis hin zu rassistischer Gewalt durch einzelne Polizeibeamte.
"
Mir geht es darum, auf solche extrem denkenden Leute aufmerksam zu machen, die in vielen Einzelfällen und inzwischen teilweise in Gruppen organisiert ihre Machtmöglichkeiten, die z.B. der Beruf des Polizeibeamten bietet, für ihre menschenverachtende Haltung einsetzen/missbrauchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
btt

Hierzu
Eben. Ich bekomme gerade so am Rande ein bisschen mit, wie inzwischen zahlreiche Verfahren zur Frage, ob Betriebsschließungsversicherungen bei Corona eingreifen oder nicht, die Gerichte und jetzt auch schon den BGH überschwemmen. Es ist nicht so, als würde man bei den Gerichten auf Massenverfahren dieser Art warten..
ein informativer Artikel, der zumindest etwas Licht in das dunkle Wirrwarr bringt
https://www.haufe.de/recht/weitere-...bei-corona-einnahmeausfaellen_210_513040.html
 
Eine Grundrechtseinschränkung liegt auch vor, wenn NICOLE ggfs nicht betroffen ist.
Neben etwas Antwort haben wir auch hier mMn wieder ein Beispiel für eine falsche Tatsachenbehauptung:
Es kann sein, dass - und das fehlt in deinem Satz - deiner Rechtsauffassung nach (ersatzweise deiner Meinung nach) Grundrechtseinschränkungen vorliegen. Ob das tatsächlich so ist, bleibt letztlich einer gerichtlichen Klärung vorbehalten. Und zwar durch die, die konkret und tatsächlich betroffen sind, nicht etwa durch pseudosolidarische Grunzrechtsverteidigende. ;)
Aber das soll es gewesen sein für mich - es verlangt mich nicht nach einer weiteren Partie Schach mit einer Taube.
 
Deine Formulierung
"Dass das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung so hinzieht, finde ich noch fragwürdiger"
ist mehr (unbelegte) Tatsachenbehauptung als Meinung; sowas ist ein bekanntes Indiz für einen Verschwörungszusammenhang.
Verschwörungstheorien sind eher die Corona Inzidenz mit Katholiken und / oder Wahlverhalten in Einklang zu bringen.:lol::lol::lol::lol:
 
Verschwörungstheorien sind eher die Corona Inzidenz mit Katholiken und / oder Wahlverhalten in Einklang zu bringen.:lol::lol::lol::lol:
Ganz offenbar unterstellst du, @Theonlein oder ich hätten einen Kausalzusammenhang herstellen wollen?
Ich habe mit meinem Kommentar auf eine (wahrscheinlich zufällige) Koinzidenz hingewiesen...
Allerdings unterstelle ich nicht, dass du den Unterschied kennst:
Kausalität: ursächlicher Zusammenhang. Koinzidenz: (zufälliges) gleichzeitiges Geschehen.
 
Neben etwas Antwort haben wir auch hier mMn wieder ein Beispiel für eine falsche Tatsachenbehauptung:
Es kann sein, dass - und das fehlt in deinem Satz - deiner Rechtsauffassung nach (ersatzweise deiner Meinung nach) Grundrechtseinschränkungen vorliegen. Ob das tatsächlich so ist, bleibt letztlich einer gerichtlichen Klärung vorbehalten. Und zwar durch die, die konkret und tatsächlich betroffen sind, nicht etwa durch pseudosolidarische Grunzrechtsverteidigende. ;)
Aber das soll es gewesen sein für mich - es verlangt mich nicht nach einer weiteren Partie Schach mit einer Taube.

Natürlich, so wird es sein. Die Veranstaltungsbranche darf nicht arbeiten, das stellt aber keine Grundrechtseinschränkung dar.

Polizisten stürmen Wohnungen wegen des Verdachts auf Nichteinhaltung der Coronamaßnahmen, aber das stellt keine Grundrechtseinschränkung dar.

Die Lohnfortzahlung bei Quarantäne wird bei der einen Gruppe Steuerzahler gewährt und bei der anderen Gruppe Steuerzahler nicht. Vor dem Gesetz sind doch alle gleich? Aber hey, die Nötigung zu einer Impfung und damit zur Grundrechtseinschränkung liegt ja nicht vor…

Quarantänemaßnahmen und Reisebeschränkungen sind selbstverständlich keine Grundrechtseinschränkungen, natürlich nicht.

Wozu haben wir eigentlich das Grundgesetz, wenn Grundrechtsbeschränkungen keine sind?

Ich denke, an dieser Stelle ist die Diskussion beendet. Wenn jemand nachweisliche Grundrechtseinschränkungen so konsequent ignoriert und sogar verleugnet, ergibt eine weitere Diskussion keinen Sinn.

Schönen Abend noch!
 
https://www.dw.com/de/corona-pandemie-misereor-schlägt-alarm/a-54293988

"
Misereor hat nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr 232,3 Millionen Euro in Projekte der Entwicklungszusammenarbeit in 85 Ländern investiert. Darunter sind der Tschad, die Philippinen, Brasilien und Haiti. So wirke Corona in Südamerika wie ein "katastrophaler Brandbeschleuniger", sagte Spiegel. Die politischen Spannungen in Ländern wie Brasilien oder Chile nähmen zu. Menschenrechtsverletzungen wie die Vertreibung indigener Völker wüchsen im Windschatten der Pandemie, die Menschen hätten keine Arbeit, "der Hunger kommt wieder".


"Auch in Asien ist die wichtigste Botschaft, dass Menschen eher verhungern als am Virus zu sterben", sagte Spiegel weiter. Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten träten dort durch die Corona-Krise deutlicher zutage. Gleichzeitig werde die Pandemie zur weiteren Beschränkung zivilgesellschaftlichen Engagements missbraucht. Menschenrechtsaktivisten würden verfolgt, Grundfreiheiten eingeschränkt und oppositionelle Aktivitäten unterdrückt."


.....und das finde ich ganz wichtig zu erwähnen, weil man bei einigen eine gewisse Motivation erahnen könnte

""Die Welt driftet gerade auseinander", sagte Messner. Während hierzulande die Corona-Krise als Chance für eine künftige nachhaltigere, "grüne" Ökonomie gesehen werde, gehe es in den Ländern des globalen Südens "ums Überleben".

Auf dem einen Auge eben blind. ;)
 
Natürlich, so wird es sein. Die Veranstaltungsbranche darf nicht arbeiten, das stellt aber keine Grundrechtseinschränkung dar.

Polizisten stürmen Wohnungen wegen des Verdachts auf Nichteinhaltung der Coronamaßnahmen, aber das stellt keine Grundrechtseinschränkung dar.

Die Lohnfortzahlung bei Quarantäne wird bei der einen Gruppe Steuerzahler gewährt und bei der anderen Gruppe Steuerzahler nicht. Vor dem Gesetz sind doch alle gleich? Aber hey, die Nötigung zu einer Impfung und damit zur Grundrechtseinschränkung liegt ja nicht vor…

Quarantänemaßnahmen und Reisebeschränkungen sind selbstverständlich keine Grundrechtseinschränkungen, natürlich nicht.

Wozu haben wir eigentlich das Grundgesetz, wenn Grundrechtsbeschränkungen keine sind?

Ich denke, an dieser Stelle ist die Diskussion beendet. Wenn jemand nachweisliche Grundrechtseinschränkungen so konsequent ignoriert und sogar verleugnet, ergibt eine weitere Diskussion keinen Sinn.

Schönen Abend noch!
Das halte ich immer noch für ein Gerücht.
Die Polizei darf nicht einfach so eine Wohnung"stürmen". Der Besitzer/Mieter darf auch sagen, "du kommst hier nicht rein", dann kann die Polizei in diesem Fall nichts machen.
;)
 
Ach, wie kooperativ der Wohnungsinhaber sich verhalten hat (Stichwort Ausweispflicht).
Die Aktion mit den (vorgeblich) erwarteten Gästen ist fast so gut wie in einem vollbesetzten Kino laut 'Feuer' zu rufen und sich dann über eine Unterbrechung der Filmvorführung zu mokieren. Natürlich stellt sich die Frage nach der Angemessenheit des polizeilichen Vorgegehens. Da niemand von uns dabei war (oder hat jemand vielleicht einen youtube-live stream gesehen?), kann auch niemand hier das fundiert bewerten.
Lässt sich aber vortrefflich nutzen, um zu polemisieren und (unsachliche) Stimmungsmache zu betreiben, nicht wahr?!
 
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