Witzigerweise sind die beiden nicht wirklich unumstritten. Und wie es in der Wissenschaft durchaus üblich ist, vertreten die beiden teilweise (!) einen anderen Standpunkt, weil sie Ergebnisse vorliegender Studien anders einordnen/anders bewerten und andere Schlussfolgerungen daraus ziehen. Das bedeutet nicht zwingend, dass sie 'wahrer' sind in ihren Äußerungen als andere. Und für uns Nicht-Experten bleibt es eine Frage des Vertrauens.
Mit meinem rudimentären Wissen vertraue ich dem Team Wieler/Drosten einfach mehr als Bodo Schiffmann, Wodarg, Bakhdi oder eben Streeck und Kekulè. Bisher bin ich für mich persönlich damit in den letzten ca. 20 Monaten ganz gut gefahren.
Zu deiner Aufzählung ein paar Nachfragen.
(Vorher eine kleine Anmerkung zu 'gesetzlichen Regelungen' bzw. deren Systematik. Verordnungen haben, wenn eine entsprechende Gesetzesgrundlage für ihren Erlass besteht, Gesetzeskraft, auch wenn sie nicht immer 'Gesetz' heißen. Grundsätzlich können derartige Regelungen gefühlt 97 bis 99,5% aller möglichen Fallkonstellationen abdecken - aber so gut wie nie 100%. Das führt schon mal zu - auch objektiv wahrnehmbaren - Ungerechtigkeiten. Diese können im Einzelfall über Gerichtsverfahren oder Petitionen auch mal ausgeräumt werden; manchmal sind sie bloß auszuhalten.)
Bist du selbst in der Veranstaltungsbranche - oder ist das ein 'Solidaritätsbeitrag'?
Warst du selbst betroffen @ Harz - oder ist das ein 'Solidaritätsbeitrag'?
Warum sind das Nr. 2 und 3? Geht doch beide Male um (freiwillig) Ungeimpfte?
Bist du selbst davon betroffen? Oder: 'Solidaritätsbeitrag'? Dass das in deinen Augen ein verfassungswidriger Vorgang sein könnte, ist deine Meinung. Es steht dir - im Fall der Betroffenheit - grundsätzlich der Weg zum (Achtung, Ländersache) Verfassungsgericht deines Wohnort-Bundeslandes frei.
Nebenbei: Jeder Nicht-Infizierte hat das gleiche Grundrecht gegenüber Infizierten aus Art. 2 Abs. 2 GG, das aber nur am Rande.
Warum nicht? Weil im Rahmen des Infektionsschutzes Hygiene-Auflagen zu erfüllen sind?
Oder weil Verwaltungen und Gerichte es Maßnahme-Verweigerern nach diversen Verstößen und Eskalationen - m.E. zu Rec ht - schwerer machen?
Eine 'freie Entfaltung im Bundesgebiet' kenne ich nicht als Grundrecht; wenn du das Recht auf Freizügigkeit meinen solltest, bezieht sich das zunächst auf die Wohnortwahl und erst in einem erweiterten Zusammenhang auf so etwas wie Reisefreiheit.
Beides kann durch entsprechende Regelungen eingeschränkt werden, wie übrigens auch das Versammlungsrecht.
Warst du selbst betroffen @ "Wohnungsdurchsuchung" - oder haben wir einen befürchtenden, in die Zukunft gerichteten 'Solidaritätsbeitrag', der zz. so ziemlich jeder rationalen Grundlage entbehrt?
Kannst du mir sagen, welches Grundrecht du meinst? Das der (freien) Religionsausübung vielleicht?
M.E. wird die Religionsausübung durch Untersagung von Gottesdiensten (bei denen u.a. gemeinsamer Gesang als 'Virenschleuder' identifiziert wurde) oder eine Begrenzung der Teilnehmerzahl nicht eingeschränkt; geglaubt werden darf ja rund um die Uhr an jedem Ort.
'Keep calm - and listen to science' oder, wie es ein Zitat aus dem Netz aus meiner Sicht überspitzt, aber treffend beschreibt:
"Meine Grundrechte sind weder bedroht noch eingeschränkt. Aber ich fühle mich bedroht - von Beschränkten und Rechten." (M. Jerome)
Streeck und Kekulé umstritten nennen und einem Veterinär und unserem Schweinegrippe-Experten vertrauen - genau mein Humor…
Naja, es gibt ja mehrere Virologen und Forscher, da hat man die Qual der Wahl. Deine Wahl teile ich überhaupt nicht.
Zu Deinen Fragen:
Ob ich selbst in der Veranstaltungsbranche arbeite oder nicht steht hier nicht zur Debatte. Du hast nach Grundrechtseinschränkungen gefragt, ich habe Dir die Antworten geliefert. Eine Grundrechtseinschränkung liegt auch vor, wenn NICOLE ggfs nicht betroffen ist.
Ob ich bei dem Konzert betroffen war oder nicht, steht auch hier nicht zur Debatte. Du hast nach Grundrechtseinschränkungen gefragt, ich habe Dir die Antworten geliefert. Eine Grundrechtseinschränkung liegt auch vor, wenn ggfs NICOLE nicht betroffen ist.
Ob ich von ausgesetzten Lohnfortzahlungen betroffen bin, steht hier auch nicht zur Debatte. Du hast nach Grundrechtseinschränkungen gefragt, ich habe Dir die Antworten geliefert. Dass es verfassungswidrig ist, ist eine Einschätzung von mir. Ich freue mich schon auf die Klagen Betroffener und hoffe auf zügige Entscheidungen. Denn ungeimpfte und geimpfte Arbeitnehmer sind gleichermaßen Steuerzahler, die man vor dem Gesetz auch gleich behandeln muss.
Warum Demos nicht so einfach durchzuführen sind? Schau Dir die Auflagen an. Ich halte es für schwieriger. Aber selbst wenn ich da falsch liege, ändert es nichts an den anderen vielen Grundrechtseinschränkungen.
Die Quarantänemaßnahmen zB schränken Artikel 2 ein. Auch die Reisefreiheit ist eingeschränkt. Es ist schön, dass Du schreibst, dass diese durch entsprechende Regelungen eingeschränkt werden können, wir das Versammlungsrecht. Aber warum fragst Du mich dann, welche Grundrechte überhaupt eingeschränkt werden, wenn Du sie sowieso mit „ist möglich“ abtust?
Ob ich bei Wohnungsdurchsuchungen betroffen war, steht hier nicht zur Debatte. Du hast nach Grundrechtseinschränkungen gefragt, ich habe Dir die Antworten geliefert. Eine Grundrechtseinschränkung liegt auch vor, wenn NICOLE ggfs nicht betroffen ist.
Zu den Einschulungen: ja, es ist unter anderem die Religionsfreiheit betroffen. Aber eben auch Artikel 2. Geht man sehr weit, ist sogar Artikel 1 betroffen. Wenn Großeltern ein wichtiges Lebensereignis der Enkel verboten wird. Dass die Religionsfreiheit beschnitten wird. Du kannst gerne glauben, dass die Religionsfreiheit bei Beschränkungen der Gottesdienste nicht eingeschränkt wird. Allerdings haben hier Gerichte eben diese Grundrechtseinschränkung schon gekippt.
Ein sehr unpassendes Zitat, wo doch nachweislich Grundrechte eingeschränkt werden. Aber ok, ist ja Deine Meinung. Ich halte das Zitat im Anbetracht auf die derzeitige Lage für Quatsch. Und es ist echt fragwürdig, dass kritische Stimmen als beschränkt oder rechts abgetan werden. Das finde ich sehr dämlich. Wie dem auch sei…