Corona mit Fokus auf Folgen für den Fussball

Nicht nur nachgedacht, sie steht unmittelbar bevor, sollte der Bundesrat dem zustimmen:

Das Bundeskabinett hat am 29.04.2020 den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen.

Es ist offensichtlich geplant, das Gesetzgebungsverfahren zeitnah abzuschließen. Am 07.05.2020 wird der Bundestag in erster Lesung über das zustimmungsbedürftige Gesetz beraten [158. Sitzung, TOP 16, 12:20 Uhr].


Mittlerweile hat der Bundestag-Gesundheitsausschuss für den 11.05.2020 zu einer öffentlichen Anhörung (als Videokonferenz) eingeladen. Möglicherweise könnte die 2./3. Lesung im Bundestag bereits am 14.05.2020 stattfinden. Der Bundesrat könnte somit am 15.05.2020 das Gesetz final beraten.


Besonders hervorzuheben ist die Änderung von § 28 Abs. 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (Artikel 1 Nr. 20 Buchst. a):


§ 28 wird wie folgt geändert (Zitat):


„a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:


„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“

Das bedeutet: Wer keine Immunität durch Impfung nachweisen kann, dessen Rechte sollen auch weiterhin in Namen der „Volksgesundheit“ massiv eingeschränkt werden können.

Deutlicher geht es nicht, das ist die ultimative Impfpflicht.
Wenn man etwas zitiert, gibt man normalerweise die Quelle an.
 
Impflicht ist mal wieder zu kurz gedacht! Der Staat sollte mal langsam wieder normal werden, ein Impfstoff muss mindestens 5 Jahre getestet und überprüft werden, zusätzlich sind die Nebenwirkungen wie z.b.Juckreiz...ein Belastung für das eigene Leben. Wer lässt sich schon gerne vom Staat was in Körper pumpen wo keiner sagen kann ob man nicht in 6Jahren vieleicht irgendeine ernste Krankheit davon bekommt.
 

Ähm, fehlt dir irgend etwas, was die Seriösität in Frage stellt?

Ich habe den Link zum Gesetz mit allen Informationen eingefügt.
Die Informationen im freien Text vom Anwalt sind Verlinkungen, Auszüge über die Änderungen und die Erklärungen dazu. Hätte auch von mir stammen können.

Damit sollte die Quelle genügen.

Aber über dich sagt es ne Menge aus, wenn das alles ist, was du zu so einem einschneidenden Gesetz sagen möchtest...
 
Ähm, fehlt dir irgend etwas, was die Seriösität in Frage stellt?

Ich habe den Link zum Gesetz mit allen Informationen eingefügt.
Die Informationen im freien Text vom Anwalt sind Verlinkungen, Auszüge über die Änderungen und die Erklärungen dazu.
Hätte auch von mir stammen können.

Damit sollte die Quelle genügen.

Aber über dich sagt es ne Menge aus, wenn das alles ist, was du zu so einem einschneidenden Gesetz sagen möchtest....
Man kann hier gerne über Für und Wider einer Impfpflicht diskutieren. Aber es sagt viel über dich aus, dass du einfach ohne Quellenangabe (und offenbar ohne das näher zu überprüfen) einen tendenziösen Text eines "Anwalts für Menschenrechte" aus irgendeiner Telegramgruppe hier reinpostest. Einen Text, den man Wort für Wort so auf Seiten wie Impfen-nein-danke oder einer QAnon Facebookgruppe findet.
 
Wenn der Meyer (DFB-Arzt und in der Taskforce) sagt, dass das DFL-Konzept erst nach 4-5 Wochen beurteilt werden kann, dann dürfte man auch erst Mitte Juni mit Spielen fortfahren.
Im Moment verhält man sich sich wie bei einem havarierten Atomkraftwerk: ey Chef, das halbe Kraftwerk ist explodiert, aber die Anzeige für den Super-Gau hat bis zum Schluss geleuchtet wie ein Tannenbaum. Das System funktioniert, aber trotzdem alle verstrahlt.
 
Man kann hier gerne über Für und Wider einer Impfpflicht diskutieren. Aber es sagt viel über dich aus, dass du einfach ohne Quellenangabe (und offenbar ohne das näher zu überprüfen) einen tendenziösen Text eines "Anwalts für Menschenrechte" aus irgendeiner Telegramgruppe hier reinpostest. Einen Text, den man Wort für Wort so auf Seiten wie Impfen-nein-danke oder einer QAnon Facebookgruppe findet.

Der Tendenziöse Text, welchen du auch immer meinst, sind Zitate und Fakten, die dem verlinkten Gesetzesentwurf vom Bundestag zu entnehmen sind. Da spielt es keine Rolle, wer den Hinweis dazu geschrieben hat.
 
Man kann hier gerne über Für und Wider einer Impfpflicht diskutieren. Aber es sagt viel über dich aus, dass du einfach ohne Quellenangabe (und offenbar ohne das näher zu überprüfen) einen tendenziösen Text eines "Anwalts für Menschenrechte" aus irgendeiner Telegramgruppe hier reinpostest. Einen Text, den man Wort für Wort so auf Seiten wie Impfen-nein-danke oder einer QAnon Facebookgruppe findet.
:denk:
Ich weiß jetzt nicht, was es an den links von angryC zu kritisieren gibt.
MMn sind da alle Informationen zu finden...
(Man kann es aber auch übertreiben;) )
 
Aha, Herr Fillbry, man kann sich die Tests und Kapazitäten also auf dem Markt kaufen.

Interessant...

Wiederlich, einfach wiederlich wie sich der Profifußball hier selbst demontiert.
 
Nein, der Text enthält auch eine Bewertung. Ginge es dir rein um die Fakten, hättest du auch einfach nur den Gesetzesentwurf verlinken können.

Die abschließende Bewertungen, die du wahrscheinlich meinst, sollten jedem einleuchtend sein, der sich mit dem Inhalt der Änderungen auseinander setzt. Das ist nichts tendenziöses, das ist das Resultat des Gesetzes. Da kannst weder du, noch ich etwas ändern.

Ich fand es erstrebenswert, nicht nur den Gesetzesentwurf über 105 Seiten zu posten, sondern auch gleich die Informationen zur Dringlichkeit und die Auszüge daraus, zur Vereinfachung für die User, die sich dafür interessieren könnten. Also nicht für dich gedacht...
 
Nicht nur nachgedacht, sie steht unmittelbar bevor, sollte der Bundesrat dem zustimmen:

Das Bundeskabinett hat am 29.04.2020 den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen.

Es ist offensichtlich geplant, das Gesetzgebungsverfahren zeitnah abzuschließen. Am 07.05.2020 wird der Bundestag in erster Lesung über das zustimmungsbedürftige Gesetz beraten [158. Sitzung, TOP 16, 12:20 Uhr].


Mittlerweile hat der Bundestag-Gesundheitsausschuss für den 11.05.2020 zu einer öffentlichen Anhörung (als Videokonferenz) eingeladen. Möglicherweise könnte die 2./3. Lesung im Bundestag bereits am 14.05.2020 stattfinden. Der Bundesrat könnte somit am 15.05.2020 das Gesetz final beraten.


Besonders hervorzuheben ist die Änderung von § 28 Abs. 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (Artikel 1 Nr. 20 Buchst. a):


§ 28 wird wie folgt geändert (Zitat):


„a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:


„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“

Das bedeutet: Wer keine Immunität durch Impfung nachweisen kann, dessen Rechte sollen auch weiterhin in Namen der „Volksgesundheit“ massiv eingeschränkt werden können.

Deutlicher geht es nicht, das ist die ultimative Impfpflicht.

Es wird aber mit Sicherheit spätestens im Bundesrat scheitern. Und wenn nicht, dann spätestens im Bundesverfassungsgericht. Keine sorge gegen das Gesetz werden schon genug Klage einreichen. Da nun aber noch kein Impfstoff gegen Corona da ist, kannst du Wetten, das dass Bundesverfassungsgericht dann seine Finger drauf hat und das Gesetz sollte es auch im Bundesrat durchkommen stoppen wird, ehe es ein Impfstoff kommen wird. Auch gegen die Impfpflicht für Schulkinder gegen was war das nochmal :denk: wird noch mal durch das Verfassungsgericht geprüft werden.

Mit einem Trick kann man die Impfpflicht ohne hin umgehen, den man muss ja nur Nachweisen können das man bereits Immum gegen das Virus ist. Wenn man lang genug wartet, bis man sich impfen lässt, dann braucht man eben auch nicht geimpft werden, denn dann ist man auch ohne Impfung keine Gefahr mehr für die Bevölkerung außer man hat einen Stahlhelm auf. :ugly:

Und man braucht auch keine Sorgen haben, das man wenn man sich nicht impfen lässt, das dann seine Persönliche rechte Eingeschrängt werden.
Da bereits auch ohne Impfung weitere Lockerungen entschlossen werden. Spätestens bis ein Impfstoff da ist, wird das Leben wieder fast Normal weiter gehen. :frech2:

Also eine ultimative Impfpflicht sehe ich da nun nicht. Wie gesagt man braucht sich ja nur impfen zu lassen, wenn man nicht nachweisen kann, das man nicht schon Immum ist. Man wird also um ein Flächendeckende Antikörpertest nicht herum kommen wenn man sinnlose Impfungen vermeiden möchte. :ugly:

Dieses Papier muss aber erstmal eine Mehrheit im Bundestag bekommen, bevor es als verabschiedet gilt und man muss sich ja nur gegen Corona impfen lassen, was man jetzt noch gar nicht kann, da kein Impfstoff da ist. Man kann nicht etwas zur Pflicht machen, was es nicht gibt und damit meine ich den Impfstoff und nicht das Virus.
 
Es wird aber mit Sicherheit spätestens im Bundesrat scheitern. Und wenn nicht, dann spätestens im Bundesverfassungsgericht. Keine sorge gegen das Gesetz werden schon genug Klage einreichen. Da nun aber noch kein Impfstoff gegen Corona da ist, kannst du Wetten, das dass Bundesverfassungsgericht dann seine Finger drauf hat und das Gesetz sollte es auch im Bundesrat durchkommen stoppen wird, ehe es ein Impfstoff kommen wird. Auch gegen die Impfpflicht für Schulkinder gegen was war das nochmal :denk: wird noch mal durch das Verfassungsgericht geprüft werden.

Mit einem Trick kann man die Impfpflicht ohne hin umgehen, den man muss ja nur Nachweisen können das man bereits Immum gegen das Virus ist. Wenn man lang genug wartet, bis man sich impfen lässt, dann braucht man eben auch nicht geimpft werden, denn dann ist man auch ohne Impfung keine Gefahr mehr für die Bevölkerung außer man hat einen Stahlhelm auf. :ugly:

Und man braucht auch keine Sorgen haben, das man wenn man sich nicht impfen lässt, das dann seine Persönliche rechte Eingeschrängt werden.
Da bereits auch ohne Impfung weitere Lockerungen entschlossen werden. Spätestens bis ein Impfstoff da ist, wird das Leben wieder fast Normal weiter gehen. :frech2:

Also eine ultimative Impfpflicht sehe ich da nun nicht. Wie gesagt man braucht sich ja nur impfen zu lassen, wenn man nicht nachweisen kann, das man nicht schon Immum ist. Man wird also um ein Flächendeckende Antikörpertest nicht herum kommen wenn man sinnlose Impfungen vermeiden möchte. :ugly:

Dieses Papier muss aber erstmal eine Mehrheit im Bundestag bekommen, bevor es als verabschiedet gilt und man muss sich ja nur gegen Corona impfen lassen, was man jetzt noch gar nicht kann, da kein Impfstoff da ist. Man kann nicht etwas zur Pflicht machen, was es nicht gibt und damit meine ich den Impfstoff und nicht das Virus.
Meinst du Masern?
Das ist schon Pflicht, wenn die Kinder weiter zur Schule/Kita gehen wollen.
Ein paar Kollegen, die nach 1970 geboren wurden und mit Kindern arbeiten, müssen diesen Schutz auch vorweisen. Wenn nicht möglich, müssen sich die Kollegen impfen lassen oder es gibt arbeitsrechtliche Konsequenzen, was auch immer das bedeutet.
 
:kotz::kotz::kotz::kotz::kotz::kotz:

Herr Filbry, ist das ihr Ernst?

Ein Spieler, dessen Lebensgefährtin zur Risikigruppe gehört, soll man also davon überzeugen, NICHT vom Training oder Spiel fernzubleiben?!?!?!?!

Meine Fresse,,,
 
Es wird aber mit Sicherheit spätestens im Bundesrat scheitern.

Das hat man bei der Masernimpfpflicht, die im Grunde eine Dreifachimpflicht ist, weil es keine Einzelimpfung im Deutschland gibt, auch gedacht. Trotzdem hat Spahn es irgendwie durchgedrückt.

Ich bleibe da skeptisch, und alleine der Wille zur Umsetzung seitens der Koalition reicht mir aus, um ein ganz mieses Gefühl zu bekommen. Mehrere Grundrechte verlieren, weil man nicht bereit ist, jeden Impfstoff bereitwillig gespritzt zu bekommen? Wo sind wir denn?
 
Meinst du Masern?
Das ist schon Pflicht, wenn die Kinder weiter zur Schule gehen wollen.
Ein paar Kollegen, die nach 1970 geboren wurden und mit Kindern arbeiten, müssen diesen Schutz auch vorweisen. Wenn nicht möglich, müssen sich die Kollegen impfen lassen oder es gibt arbeitsrechtliche Konsequenzen, was auch immer das bedeutet.

Ich weiß das es Pflicht ist aber gut, es läuft dazu auch schon eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, die das mit der Pflicht wieder kippen könnte.
 
Die abschließende Bewertungen, die du wahrscheinlich meinst, sollten jedem einleuchtend sein, der sich mit dem Inhalt der Änderungen auseinander setzt.
Aha, dann lass doch jeden selber darauf kommen. Oder, wenn du eine Bewertung mit posten möchtest (und diese nicht selber formulieren kannst), gib ne Quelle an, woher du diese hast, so wie man es normalerweise macht (auch wenn du es von deinen Vorbildern natürlich anders kennst).

Ansonsten kann man wie gesagt gerne über Für und Wider einer Impfpflicht diskutieren.
 
Das hat man bei der Masernimpfpflicht, die im Grunde eine Dreifachimpflicht ist, weil es keine Einzelimpfung im Deutschland gibt, auch gedacht. Trotzdem hat Spahn es irgendwie durchgedrückt.

Ich bleibe da skeptisch, und alleine der Wille zur Umsetzung seitens der Koalition reicht mir aus, um ein ganz mieses Gefühl zu bekommen. Mehrere Grundrechte verlieren, weil man nicht bereit ist, jeden Impfstoff bereitwillig gespritzt zu bekommen? Wo sind wir denn?

Erstens wenn du alle Seiten gelesen hättest, wüsstest du, das es nur um Corona geht und nicht um jedes Virus.
Und noch einmal, es muss erstmal ein Impfstoff da sein und der ist noch nicht da. Also umsetzten lässt sich das Gesetzt nicht.
 
Meinst du Masern?
Das ist schon Pflicht, wenn die Kinder weiter zur Schule gehen wollen.
Ein paar Kollegen, die nach 1970 geboren wurden und mit Kindern arbeiten, müssen diesen Schutz auch vorweisen. Wenn nicht möglich, müssen sich die Kollegen impfen lassen oder es gibt arbeitsrechtliche Konsequenzen, was auch immer das bedeutet.

Zur Schule dürfen sie weiter gehen, das ist ja der Witz. Da steht die Schulpflicht anscheinend höher. Aber die Eltern dürfen Strafen bis zu 2500€ zahlen, die aber immer noch nicht von der Masernimpfpflicht befreien.

Gut, die gut betuchten Impfgegner dürfte das weniger interessieren, zahlen sie halt. Die Hartz4 Bezieher dürfte das auch nicht tangieren, einem nacktem Mann kann man nicht in die Tasche greifen. Das kann also rechtlich auch nicht auf festen Beinen stehen.
 
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