Diese Gedankengänge sind grundlegend verkehrt. Der Staat trägt nach wie vor die allgemeinen Kosten, um die ungestörte Durchführung von Bundesligaspielen zu gewährleisten. Im Rechtsstreit Freie Hansestadt Bremen ./. DFL ging es "nur" um den Mehraufwand bei Risikospielen und nicht um die allgemeine Kostenübernahme. Solche Mehraufwendungen können grundsätzlich jeder juristischen Person des privaten Rechts bzw. einer Privatperson (zB das Beseitigen von Trümmerteilen nach einem von ihr verursachten Verkehrsunfall) gemäß der jeweiligen Gebührenverordnung in Rechnung gestellt werden.
Demonstrationen sind dagegen ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht, so daß den Veranstalten (Mehr-)Kosten nicht in Rechnung gestellt werden können. Ähnliches gilt übrigens für den Objektschutz von Synagogen, denn die jüdischen Gemeinden in Deutschland zählen zu den öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, die eine Sonderform der deutschen Körperschaften öffentlichen Rechts darstellen und somit der Umsetzung der ebenfalls im Grundgesetz verankerten Religionsfreiheit dienen. Diese Dinge kann man mit der kommerziellen Veranstaltungen wie zB Bundesligaspielen nicht in einen Pott werfen.
Erstmal super, dass Du im Gegensatz zu Fat Tony vernünftig diskutieren willst!

Ich sage Dir, wie ich es sehe und Du kannst mir dann erklären, warum es Quatsch ist.
Mit Grundrecht meine ich das Recht auf Berufsfreiheit und das davon abgeleitete Recht auf Gewerbefreiheit (Artikel 12 und 19).
Ist die einseitig von Werder Bremen abzuführende Gebühr kein Eingriff mit objektiv berufsregelnder Tendenz, der einen Wettbewerbsnachteil darstellt?
Ich finde auch den Vergleich mit den Unfalltrümmern unpassend. Den dort hat man ja durch Fehlverhalten einen Schaden verursacht. Die Ausrichtung eines Bundesligaspiels ist aber reguläre Berufsausübung und gewaltbereite "Fans" sind Störer derselben.



