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dieeeter
Guest
Aber?
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Unschuldsvermutung, scheiß egal. Eine Person wird im Internet bloßgestellt, möglicherweise handelt es sich aber auch um eine Verwechslung. Das kann böse Konsequenzen haben.

Wenn du 74 Minuten hinter exakt demselben Typen stehst und er sich umdreht und dir seine Faust ins Gesicht schlägt, das ganze dutzende Menschen drumherum mitbekommen, ist die Gefahr einer Verwechslung recht gering. Meinst du nicht auch?Ich bin auch der Meinung, dass solche Leute bestraft werden, aber erst nachdem die Schuld bewiesen wurde...
Keiner, außer die, die dabei waren wissen, was vorgefallen ist.
Angenommen ich hätte ein Foto von dir, und zwischen uns hätte es ein kleines Gerangel gegeben oder so: fändest du es ok, wenn ich das Foto veröffentliche, es möglicherweise der Arbeitgeber sieht, und später stellt sich heraus, dass es nur eine Abwehrhaltung war.
Oder noch schlimmer. Ich wurde geschlagen und meine auf einem Foto den Täter erkannt zu haben. Veröffentliche das Foto und später wird festgestellt, dass es gar nicht der Täter war.
Aber Unschuldsvermutung gilt ja für Fußballfans sowieso nicht.
Wenn du 74 Minuten hinter exakt demselben Typen stehst und er sich umdreht und dir seine Faust ins Gesicht schlägt, das ganze dutzende Menschen drumherum mitbekommen, ist die Gefahr einer Verwechslung recht gering. Meinst du nicht auch?
Oben hast du noch von Unschuldsvermutung und Verwechselungsgefahr geschrieben, aber egal. Läßt sich halt immer klug reden - solange bis es einem selber oder das eigene Umfeld betrifft. Ob du dann noch immer so argumentieren würdest?Ich bezweifel ja gar nicht was passiert ist. Finde es dennoch kritisch, dass Personen im Internet einfach bloßgestellt werden.
Das ist Aufgabe anderer Stellen, den Täter ausfindig zu machen. Und dann soll er auch gerecht bestraft werden. Allerdings sollte vor einer Verurteilung immer auch die Aussage des Tatverdächtigen angehört werden.
Und auch für Täter gilt der Schutz der Persönlichkeitsrechte, egal was man davon halten tut.

Oben hast du noch von Unschuldsvermutung und Verwechselungsgefahr geschrieben, aber egal. Läßt sich halt immer klug reden - solange bis es einem selber oder das eigene Umfeld betrifft. Ob du dann noch immer so argumentieren würdest?
Na euch möchte ich sehen, wenn ihr in einer Gruppe ins Stadion geht, eure Freundin übel auf's Maul bekommt, einer aus der Gruppe einen Aufruf bei Twitter startet
Er hat aber dennoch recht. Nach Personen öffentlich zu fahnden ist einzig Aufgabe der Polizei. Denn diese Dinge können sich ganz schnell zu einem Pranger entwickeln und es ist auch schon geschehen, daß ein völlig Unschuldiger zum Ziel eines Mobs geworden ist weil eine Verwechslung vorgelegen hat. Bei allem Verständnis für das Anliegen deiner Freundin, die Art und Weise ist nicht korrekt, rein vom Prinzip.
Wenn einer im Stadion meine Freundin schlägt UND ich mit einer Gruppe dort bin UND Polizei in der Nähe ist, dann kannst du sicher sein, daß ein Twitter-Aufruf das letzte ist was mir in so einer Situation einfallen würde.

Das wäre Selbstjustiz. Die Art und Weise ist nicht korrekt, rein vom Prinzip![]()
Wir reden hier über Körperverletzung und das bedeutet Anzeige bei der in der Nähe stehenden Polizei. Und sollte der Typ flüchten wollen, kann man ihn mit der Gruppe mit der man da ist bis zum Eintreffen der Polizei festsetzen. Besonders eilig scheint es der Kerl aber ja auf dem Foto nicht gehabt zu haben. Praktischerweise sind dann noch dutzende Zeugen anwesend. Aber nichts zu tun und dann einen Pranger bei twitter starten, das ist befremdlich. Und falsch. Die BILD Zeitung hat das im Zusammenhang mit G20 übrigens auch gemacht und in Emden(?) hat es mal einen Mann erwischt nach dem man via Facebook wegen Belästigung einer jungen Frau gesucht hat, der wurde von einem Mob überfallen. Nur war es gar nicht der Mann, der die Frau belästigt hat.......Eine Person anhand eines Halbprofils von hinten zu erkennen, zumal die Hand sein Gesicht noch abdeckt, ist schon äußerst schwierig. Sollte ihn trotzdem jemand erkennen und dieser ihn dann den offiziellen Stellen melden, ist derjenige immer noch anonym, denn er ist immer noch nicht im Internet bekannt gemacht. Dann wird er zum Tathergang befragt und je nach Konstellation (Zeugen ja/nein, eigene Aussage), geht es dann seinen juristischen Gang. Wenn er sich z.B. selber erkannt hat und sich bei der Polizei zur Aussage meldet, stellt sich dort heraus, ob der Verdacht sich erhärtet oder auch nicht. Bevor in diesem Staat einer verurteilt wird, muss schon viel passiert sein, so lange gilt auch bei diesem Herrn die Unschuldsvermutung, selbstverständlich!

Absolut richtig. Niemand spricht von Selbstjustiz - es ist lediglich ein Aufruf.Ich denke es sind Stadiongänger und der "Täter" sollte auch im Halbprofil zu erkennen sein.
So wie es beschrieben wurde, hat man ihn wohl auch noch geschützt.
Welche Möglichkeit hat den das Opfer??
Selbstverständlich soll hier das Recht nicht selbst in die Hand genommen werden. Es ist ein Aufruf
zur Identifizierung, mehr nicht. Die weiteren Ermittlungen werden dann denke ich zu einem entsprechende
Ergebnis führen.
Er muss sich schon sehr sicher gefühlt haben, wenn er dort stehend einer Frau ins Gesicht schlägt.
……… bei den ganzen Robin Hoods
Was hier jetzt schon wieder konstruiert wird …….
Es ändert aber nichts daran, dass so ein öffentlicher Aufruf zur Identifizierung gefährlich und nicht richtig ist. Wenngleich es auch für die dem Opfer nahestehenden Personen durchaus nachvollziehbar ist, so zu handeln.
Das ist so nicht richtig. §127 StPODas wäre Selbstjustiz. Die Art und Weise ist nicht korrekt, rein vom Prinzip![]()
Ach so, Du wolltest erst die Polizei rufen bzw. Anzeige erstatten, wo in der Zwischenzeit der Täter zum Verweilen gebeten wird oder er von dir Gleichgesinnten festgehalten wird, wie @WOMLSascha gemäß §127 StPO richtig anmerkte. Ich dachte, Du wolltest ihm gleicht ein Horn ziehen.Was wäre Selbstjustiz? Dem Typen eine zu drücken? Klar. Mir scheint aber, du hast den Punkt mit der anwesenden Polizei überlesenWir reden hier über Körperverletzung und das bedeutet Anzeige bei der in der Nähe stehenden Polizei. Und sollte der Typ flüchten wollen, kann man ihn mit der Gruppe mit der man da ist bis zum Eintreffen der Polizei festsetzen. Besonders eilig scheint es der Kerl aber ja auf dem Foto nicht gehabt zu haben. Praktischerweise sind dann noch dutzende Zeugen anwesend. Aber nichts zu tun und dann einen Pranger bei twitter starten, das ist befremdlich. Und falsch. Die BILD Zeitung hat das im Zusammenhang mit G20 übrigens auch gemacht und in Emden(?) hat es mal einen Mann erwischt nach dem man via Facebook wegen Belästigung einer jungen Frau gesucht hat, der wurde von einem Mob überfallen. Nur war es gar nicht der Mann, der die Frau belästigt hat.......

einen Täter bildmäßig festzuhalten
