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dieeeter
Guest
So können Meinungen auseinander liege.
Denn soweit mir bekannt ist, ist das betreten des Innerraums nicht erlaub.
Und der Typ der auf der Brüstung sitzt greift nicht nach der Fahne sondern nach dem Banner und behindert somit die Arbeit der Polizeibeamte.
Polizeibeamte die in ihrer Ausübung ihrer Arbeit durch dritte behindert werden machen sich laut Gesetz strafbar und müssen mit Reaktionen rechnen.
Aber da liege ich vermutlich wieder falsch mit meiner Meinung.
Das hast du gut erkannt, dass du falsch liegst. Denn das Betreten des Innenraums stellt keine Gewalt dar, ebenso wenig das greifen nach der Fahne, dem Banner wie auch immer man es nun nennt. Vermutlich gehört er zur Gruppe, deren Eigentum dieses Banner ist, möchte dies also schützen, wofür er mit dem Schlagstock bekommt. Die Gewalt geht hier also von dem Polizisten aus.
Danke