Ivan "Killer" Klasnic

Schön das er Recht bekommen hat, aber wie er sagte Gesund macht ihn das auch nicht.

Wenn man dann aber sowas hier liest:


Zitat von https://www.kreiszeitung.de/werder-bremen/urteil-gerichtsprozess-sieg-ganzer-linie-ivan-klasnic-8058057.html:
"Ich bin extrem überrascht", sagte Dimanski nach der Urteilsverkündung und startete einen neuen Versuch der Rechtfertigung: "Ich gehe davon aus, dass ich der Einzige bin, der die Fakten richtig kennt. Aber das ist immer eine Frage der Interpretation."

Kann man einfach nur den Kopf Schütteln.

Was für eine pfeife...

Ich hoffe man entzieht ihm noch die Approbation. Und der Dr. Guha gleich mit.
 
Schön das er Recht bekommen hat, aber wie er sagte Gesund macht ihn das auch nicht.

Wenn man dann aber sowas hier liest:




Kann man einfach nur den Kopf Schütteln.

Was für eine pfeife...

Ich hoffe man entzieht ihm noch die Approbation. Und der Dr. Guha gleich mit.
Nana. Also Approbationsentzug = Berufsverbot.
Viel schlimmer finde ich, dass die GmbH & Co KG aA wohl auch in die Haftung genommen worden ist. Halte das für extrem schwerwiegend. Kann uU eine Lawine lostreten.
 
Nana. Also Approbationsentzug = Berufsverbot.
Viel schlimmer finde ich, dass die GmbH & Co KG aA wohl auch in die Haftung genommen worden ist. Halte das für extrem schwerwiegend. Kann uU eine Lawine lostreten.

Inwiefern eine Lawine lostreten? Wenn MitarbeiterInnen eines Untenehmens groben Bockmist gebaut haben, ist es ein völlig normaler Vorgang, daß nicht nur der/die Verursacher, sondern auch das Unternehmen in Haftung genommen werden kann. In wie weit das Unternehmen über die Möglichkeit verfügt, für seinen dadruch entszandenen Schaden den (ehemaligen) Mitarbeiter in Regreß zu nehmen, steht auf einem anderen Blatt, denn dafür hat das Arbeitsrecht höhe Hürden gesetzt, d.h., daß grundsätzlich nur dann eine Regreßforderung gestellt werden kann, wenn der Mitarbeiter seine Pflichten verletzt hat, dabei grob fahrlässig handelte und daraus ein Schaden entstanden ist. Dies hat das heutige Urteil bestätigt, so daß im Falle nach meinem Ermessen eine Regreßforderung seitens der GmbH & Co KGaA gegenüber Dimanski und selbstverständlich auch des Reha-Zentrum Bremen GmbH gegenüber Guha berechtigt wären.
 
Moment. Hier wird einiges verwechselt.
Unter Vorbehalt und nicht durch die volle Kenntnis des Urteils möchte ich das wie folgt kommentieren:
- das ein Arzt x von Pat y wegen Behandlungsfehler z verklagt wird, ist Usus in D. Im KH zB tritt die GUV zusammen mit der Privathaftpflicht des Beschuldigten für den Schaden ein.
- nach dem was ich auf WhatsApp gelesen habe, ist das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass die Werder GmbH + Reha-Zentrum und die Ärzte Dimanski & Guha gesamtschuldnerisch haften. Zudem wird von groben Behandlungsfehlern gesprochen, was haftungsrechtlich und versicherungstechnisch uU zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann (nicht zwangsläufig muss)? Es geht hier um den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit.
- Warum evtl. Lawine? Die Werder GmbH ist ebenfalls in der Haftung, weil sie sich vertragsrechtlich mit den Ärzten und dem Reha-Zentrum miteinander verbunden haben. Überspitzt formuliert: Allofs ist mitverantwortlich für die medizinische Fehlbehandlung von Klasnic. Mangelnde Sorgfaltspflicht??? KA ist kein Mediziner, demnach bleibt die Frage, wo seine Versäumnisse liegen???
Lawine deshalb, weil man in jedem Fußballclub Fälle findet, in dem Spieler X dem Mannschaftsarzt y Behandlungsfehler vorwirft, die seine Karriere beendet haben können. Aktuell: Dominguez gegen Gladbach. Da kam es auch zur Berufsunfähigkeit durch Fehlbehandlung spielerseitiger Vorwurf.
- in den USA zB ist es üblich, dass die großen Verbände wie die NFL Musterprozesse vermeiden und sich außergerichtlich einigen. Die Summen sind natürlich dort weitaus höher als hier, aber das Verfahren hat sich bewährt, um die Clubs aus der gerichtlichen Auseinandersetzung herauszuhalten.
 
Ja, sind sie. Weder Guha, noch Dimanski und schon gar nicht Werder, wird hier zahlen müssen.

Und das wirklich beurteilen zu können, fehlt elementares Detailwissen.

Behandlungsfehler von angestellten Ärzte können zwar grundsätzlich durch eine Beufshaftplflicht des Arbeitgebers abgedeckt werden, jedoch ist diese nicht obligatorisch, so daß beim Fehlen einer solchen Versicherung die jeweils arbeitsrechtlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen gelten.Heirbei muß zwischen Arbeitsverträgen gemäß Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) auf der einen Seite und Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und in der freien Wirtschaft angestellten Ärtzen auf der anderen Seite differenziert werden. Sofern bei TVöD- und in der freien Wirtschaft angetsellten Ärzten keine individuellen oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen existieren, gelten i.d.R. die durch das Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze, daß bei leichten Fehlern der Arbeitnehmer gar nicht haftet, im Falle von mittlerer Fahrlässigkeit der Schaden geteilt wird und bei großer Fahrlässigkeit sowie bei Vorsatz der angestellte Arzt vollhaftend ist.

Bezogen auf den konkreten Fall Klasnic bedeutet dies, daß weil es sich bei Werder Bremen GmbH & Co KGaA und der Reha-Zentrum Bremen GmbH um Kapitalgesellschaften (= freie Wirtschaft) handelt und eine grobe Fahrlässigkeit durch das Urteil des Landgerichts Bremen bestätigt wurde, sind Guha und Dimanski vom Grundsatz her persönlich haftbar, sofern sie nicht über ihre Arbeitgeber oder individuell so versichert sind, daß die Assekurranz auch bei grober Fahrlässigkeit die Zahlungen von Schmerzengeld und Schadensersatz übernimmt.

Wir wissen nicht, ob a) die Ärzte Guha und Dimanski über ihre Arbeitgeber oder indivduell versichert waren/sind und wenn ja, ob b) diese Haftungen auch im Fall gerichtlich erwiesener grober Fahrlässigkeit Bestand haben, bzw. die Assekurranzen in solchen Fällen die Summen von den Versicherten zurückfordern. Ergo kann eine Haftung abseits der Versicherungen pauschal nicht negiert werden.
 
Und das wirklich beurteilen zu können, fehlt elementares Detailwissen.

Natürlich. Aber alles was ich bisher dazu gelesen bzw. im TV gesehen habe sprach davon, daß es am Ende eine Frage der Versicherungen sein wird. Also gibt es für mich persönlich auch keinen Grund etwas anderes anzunehmen. Und gerade ein Mediziner der mit Patienten zu tun hat die ihn im Bedarfsfall von hier bis Australien verklagen können das noch seine Kinder und Kindeskinder ruiniert wäre wird entsprechend abgesichert sein.
 
Schön das er Recht bekommen hat, aber wie er sagte Gesund macht ihn das auch nicht.

Wenn man dann aber sowas hier liest:




Kann man einfach nur den Kopf Schütteln.

Was für eine pfeife...

Ich hoffe man entzieht ihm noch die Approbation. Und der Dr. Guha gleich mit.


:tnx: Das würde ich mir bei dieser "Pfeife" auch wünschen...

Und der wurde auch noch jahrelang von den damaligen Werder-Verantwortlichen bedingungslos unterstützt und in Schutz genommen.

Den zu entlassen war zweifellos eine der besten Aktionen von Eichin in seiner Bremer Zeit...
 
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