Ich finde es eine Frechheit, dass Kinder von Hartz 4 Beziehern so massiv benachteiligt werden.
Absolute Zustimmung. Mich wundert zudem, dass die Berechnung des Bedarfes bei Kindern für verfassungskonform gehalten wird. Da wurde einfach der der Erwachsenen prozentual gekürzt. Warum? Mag ja zutreffen, dass zehnjährige durchschnittlich weniger essen als Erwachsene, dafür brauchen sie häufiger neue Hosen und Schuhe.
Und bei sehr kleinen Kindern ist die Nahrungsmenge zwar auch gering, der Preis pro Kilo Babybrei ist aber happig.
Was Bedarfsgemeinschaften generell angeht: auch da halte ich die Regelung für verfassungswidrig, dass Verheiratete und Nicht-Verheiratete, die lange genug zusammenleben, gleich behandelt werden. Wenn bei Eheleuten einer ohne Einkommen ist, kann der rein rechtlich seinen Partner auf Unterhalt verklagen - bei der Freundin kann man das nicht machen, steht aber ohne ALg-II da.
Bei Nichtverheirateten kann man den Leuten eigentlich nur raten, dass einer auszieht - besuchen kann man sich ja immer noch. Und dann fallen neben dem Regelsatz auch noch die Kosten für die zweite Wohnung an, die das Amt bezahlen muss.



