Keine Ahnung, wie hoch der Anteil der Karten für den Mitgliederverkauf bei euch ist... ebenso wieviele Karten maximal...
Ich sehe das mit der ganzen Abmahnwelle jedenfalls rechtlich als sehr bedenklich an.
Zum einen muss nach aktueller Rechtslage, der Abgemahnte nachweisen, ob er eine Abmahnung nicht erhalten hat. Da ist kein Einschreiben erforderlich, ein Brief genügt. Die geringen Kosten senken die Hemmschwelle Abmahnungen zu verschicken.
Der BGH hat ein eindeutiges Urteil zu dieser Art von Abmahnung wegen Ticketverkauf gefällt und dies ist auch den Abmahnungskanzleien bekannt und dementsprechend reagieren sie auch wenn man die entsprechenden und richtigen Schritte durchführt.
Im freien Markt regelt nun einmal die Nachfrage den Preis. Ein Ticket, käuflich erworben ist mein Eigentum und ein Weiterverkauf ist somit meine Sache. Ob das Ticket für andere Personen weiterhin Gültigkeit besitzt ist eine andere Geschichte.
Stell dir vor Mercedes verbietet in seinen AGB den Weiterverkauf des Autos.
Die Vereine müssen sich etwas einfallen lassen, dieses Thema einzudämmen.
Die Abmahnwelle ist sicherlich nicht zielführend, zumal sich die Entscheidung des BGH irgendwann herumgesprochen haben dürfte.
Weiterhin ist es auch aus datenschutzrechtlichen Erwägungen sehr bedenklich, wenn man sich einmal informiert wie die Kanzleien an die Anschriften der Verkäufer kommen und wie die Auswahlkriterien zur Weitergabe der Daten sind (real existieren da keine Kriterien, die Kanzlei reicht einmal eine validierte Vollmacht ein, Verein XY zu vertreten, durchforstet die Angebote und macht die AGB des Ticketverkaufs und Urheberrecht geltend und bekommt die Daten.
Meiner Meinung nach, müsste die Kanzlei zuerst einmal glaubhaft nachweisen müssen, dass die AGB (welche durch die Instanz des BGH eh nicht zutreffend sind) bzw. das Urheberrecht in einem strafrechtlichen Sinne verletzt worden sind, bevor man eine Abmahnung herausschicken kann.
So, egal ob irrelevant oder nicht bist du gezwungen zu reagieren, da sonst eine einstweilige Verfügung droht.
Für diese sollte auch zwingend, wie bei fast aller juristischen Korrespondenz, eine Empfangsbestätigung des Adressaten vorgeschrieben sein.
Sollte sich der Abgemahnte gewerblich mit Ticketverkäufen betätigen sieht die Lage etwas anders aus. Ich ging jetzt aber von einem einmaligen bzw. in einem gewissen Zeitraum überschaubaren Rahmen aus.