Ronaldo hat die vielleicht einmalige Chance verpasst eine Dankesrede mit den Worten "vielleicht bin ich gar nicht Ronaldo, sondern Manuel Neuer" zu beginnen.

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Ronaldo hat die vielleicht einmalige Chance verpasst eine Dankesrede mit den Worten "vielleicht bin ich gar nicht Ronaldo, sondern Manuel Neuer" zu beginnen.

Man wird sich doch wohl noch prügeln dürfenDer Bundesgerichtshof entscheidet am Donnerstag, ob Massenschlägereien verboten sind, selbst wenn alle Beteiligten freiwillig daran teilnehmen.
Man wird sich doch wohl noch prügeln dürfen
Sowas muß echt noch entschieden werden? :unfassbar:
Bald brauch man in Deutschland noch eine richterliche genehmigung zum Toilettengang.
Auch wenn ich kein Freund der Hooligan bewegung bin, aber wenn die sich selber verhauen ohne das unbeteiligte dabei zu schaden kommen, warum denn nicht?
kann mir jemand erklären, wo juristisch der unterschied zwischen den hooliganboxereien und wettkampfboxen liegt?
§ 231
Beteiligung an einer Schlägerei.
(1) Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, wird schon wegen dieser Beteiligung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch die Schlägerei oder den Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§ 226) verursacht worden ist.
(2) Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, ohne daß ihm dies vorzuwerfen ist.
§ 228
Einwilligung.
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
Also ich hab noch nie nen Holligan beim Arzt getroffenWenn sie dann danach nicht die Krankenversicherung "belasten" und keine weiteren Kosten verursachen.....

Naja, tatsächlich hat der Gesetzgeber und die Polizei auch die Pflicht, Leute vor ihrer eigenen Dummheit zu schützen, insofern sind auch einvernehmliche Schlägereien nicht zu gestatten. ABER, in geordnetem Rahmen vlt zu dulden, bevor diese Leute dann ihren Dampf irgendwo anders und mit Kollateralschaden ablassen.
Also ich hab noch nie nen Holligan beim Arzt getroffen![]()
Und wenn ich mir ins Gesicht schlagen lassen möchte kann mir das niemand verbieten.(bzw sollte mir das keiner verbieten können)
Ich bin zwar auch kein Jurist, hatte aber ein wenig Jura im Beifach. Boxkämpfe dürften unter den von dir angesprochenen 228 StGB fallen, da sie der Sitte nicht widersprechen.Ich bin kein Jurist, da haben wir andere hier im Forum.
Aber für mein Rechtsempfinden sind wir da u.a. bei § 231 StGB
Also ich lese da nirgendwo von einer Relativierung á la "Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, an dem nur freiwillig Mitboxende beteiligt waren"
Edit: 228 StGB auch noch interessant:
Ich bin kein Jurist, da haben wir andere hier im Forum.
Aber für mein Rechtsempfinden sind wir da u.a. bei § 231 StGB
Also ich lese da nirgendwo von einer Relativierung á la "Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, an dem nur freiwillig Mitboxende beteiligt waren"
Edit: 228 StGB auch noch interessant:
Ich bin zwar auch kein Jurist, hatte aber ein wenig Jura im Beifach. Boxkämpfe dürften unter den von dir angesprochenen 228 StGB fallen, da sie der Sitte nicht widersprechen.

Bald brauch man in Deutschland noch eine richterliche genehmigung zum Toilettengang.
ok
interessant wär dann noch, wie "gute sitten" definiert werden.
Siehst Du Tobbi. Du brauchst Deine Aufzeichnungen gar nicht, da Du es im Kopf gespeichert hast.Das stehtauch noch irgenwdo in meinen Aufzeichnungen. Den genauen Worlaut krieg ich aber nicht mehr auf die Reihe. Es hat auf jedenfall mit sozialer Akzeptanz und gängiger Rechtsprechung zu tun, wenn ich mich recht erinnere.