Kuriose Tore, brutale Fouls und sonstige Geschehnisse

Naja, tatsächlich hat der Gesetzgeber und die Polizei auch die Pflicht, Leute vor ihrer eigenen Dummheit zu schützen, insofern sind auch einvernehmliche Schlägereien nicht zu gestatten. ABER, in geordnetem Rahmen vlt zu dulden, bevor diese Leute dann ihren Dampf irgendwo anders und mit Kollateralschaden ablassen.
 
kann mir jemand erklären, wo juristisch der unterschied zwischen den hooliganboxereien und wettkampfboxen liegt?
 
kann mir jemand erklären, wo juristisch der unterschied zwischen den hooliganboxereien und wettkampfboxen liegt?

Ich bin kein Jurist, da haben wir andere hier im Forum.
Aber für mein Rechtsempfinden sind wir da u.a. bei § 231 StGB

§ 231
Beteiligung an einer Schlägerei.


(1) Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, wird schon wegen dieser Beteiligung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch die Schlägerei oder den Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§ 226) verursacht worden ist.

(2) Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, ohne daß ihm dies vorzuwerfen ist.

Also ich lese da nirgendwo von einer Relativierung á la "Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, an dem nur freiwillig Mitboxende beteiligt waren"

Edit: 228 StGB auch noch interessant:


§ 228
Einwilligung.


Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
 
Wenn sie dann danach nicht die Krankenversicherung "belasten" und keine weiteren Kosten verursachen.....
Also ich hab noch nie nen Holligan beim Arzt getroffen :lol:
Naja, tatsächlich hat der Gesetzgeber und die Polizei auch die Pflicht, Leute vor ihrer eigenen Dummheit zu schützen, insofern sind auch einvernehmliche Schlägereien nicht zu gestatten. ABER, in geordnetem Rahmen vlt zu dulden, bevor diese Leute dann ihren Dampf irgendwo anders und mit Kollateralschaden ablassen.

Also ich bin weiß Gott kein Freund von Schlägereien oder Hooligans, aber was ich mit meinem Körper mache ist meine Sache. Staat & Gesetz hin oder her. Und wenn ich mir ins Gesicht schlagen lassen möchte kann mir das niemand verbieten.(bzw sollte mir das keiner verbieten können)
 
Ich bin kein Jurist, da haben wir andere hier im Forum.
Aber für mein Rechtsempfinden sind wir da u.a. bei § 231 StGB



Also ich lese da nirgendwo von einer Relativierung á la "Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, an dem nur freiwillig Mitboxende beteiligt waren"

Edit: 228 StGB auch noch interessant:
Ich bin zwar auch kein Jurist, hatte aber ein wenig Jura im Beifach. Boxkämpfe dürften unter den von dir angesprochenen 228 StGB fallen, da sie der Sitte nicht widersprechen.
 
Und wo verstoßen Hooligans gegen gute Sitten, wenn sie sich prügeln, wos keiner sehen kann und demzufolge keine Verrohung Minderjähriger o.Ä. erfolgen kann?
 
Ich bin kein Jurist, da haben wir andere hier im Forum.
Aber für mein Rechtsempfinden sind wir da u.a. bei § 231 StGB



Also ich lese da nirgendwo von einer Relativierung á la "Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, an dem nur freiwillig Mitboxende beteiligt waren"

Edit: 228 StGB auch noch interessant:

Ich bin zwar auch kein Jurist, hatte aber ein wenig Jura im Beifach. Boxkämpfe dürften unter den von dir angesprochenen 228 StGB fallen, da sie der Sitte nicht widersprechen.

ok :tnx:

interessant wär dann noch, wie "gute sitten" definiert werden.
 
Das stehtauch noch irgenwdo in meinen Aufzeichnungen. Den genauen Worlaut krieg ich aber nicht mehr auf die Reihe. Es hat auf jedenfall mit sozialer Akzeptanz und gängiger Rechtsprechung zu tun, wenn ich mich recht erinnere.
Siehst Du Tobbi. Du brauchst Deine Aufzeichnungen gar nicht, da Du es im Kopf gespeichert hast.

"Soziale Akzeptanz" und "gängige Rechtsprechung" sind die entscheidenden Begriffe.

Wenn Du in Deinen Aufzeichnungen noch Beispiele hättest, wäre das natürlich schön für Dich. Entscheidend sind jedoch "Soziale Akzeptanz" und "gängige Rechtsprechung".
 
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