Der Punkt ist doch folgender: Eine Rückkaufklausel ergibt nur dann Sinn, wenn man sich damit sinnvoll gegen das Risiko absichern kann, dass der Spieler sich anderswo zu einem Topmann entwickelt. Wie bei jeder Versicherung ist also danach zu fragen, in welchem Verhältnis der Preis zum Risiko steht. Ist dieses Verhältnis irrsinnig, so wie in diesem Fall, dann wäre es besser, auf die Versicherung zu verzichten.
Auf Füllkrug bezogen bedeutet das: Wenn ich davon ausgehe, dass Füllkrug in zwei Jahren ein guter Bundesligaspieler sein wird bzw. die Chancen dafür als gut ansehe, dann muss ich ggf. bei der Ablöse, die ich jetzt kassiere, nachgeben und die Rückkaufklausel deutlich niedriger ansetzen. Gehe ich aber davon aus, dass er seinen Durchbruch nicht schafft, dann sollte ich die Rückkaufklausel lieber gleich ganz vergessen und mich nicht mit albernen 300.000 abspeisen lassen. Egal von welchem Szenario ich ausgehe, komme ich nicht umhin, die Konditionen als für Werder irrsinnig und für Nürnberg als günstig anzusehen. Selbst wenn Füllkrug "nur" auf weiterhin brauchbarem Zweitliganiveau stagniert, haben sie einen guten Mann für den 18er-Kader günstig erworben. Steigert er sich dagegen und bringt in den 2 Jahren wirklich gute Leistungen, profitiert Nürnberg gleich doppelt und kann ihn mit 1000%igem Gewinn weiterverkaufen. Werder ist aber in beiden Fällen der Gelackmeierte.
Solche Deals kann ich nicht gutheißen, so sehr ich mich auch mühe, die Vorteile zu erkennen.