Zitat von Ulrich Hoeneß;2925607:Weil bis dato nur die 3.5 Mio verifizierbar waren und die Unterlagen der anderen Transaktionen (50.000 Stück) noch nicht vorlagen.
Dann wiederhole ich meine Frage, wo kann man da von Vollständig sprechen?
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Hinweis: This feature may not be available in some browsers.
Zitat von Ulrich Hoeneß;2925607:Weil bis dato nur die 3.5 Mio verifizierbar waren und die Unterlagen der anderen Transaktionen (50.000 Stück) noch nicht vorlagen.
Dann wiederhole ich meine Frage, wo kann man da von Vollständig sprechen?
Ich war bis dato davon ausgegangen dass eine Selbstanzeige lückenlos und komplett vollständig eingereicht werden
Zitat von Ulrich Hoeneß;2925612:Da stimme ich mit dir überein. Nur es wird jetzt ja verhandelt, in welchem Maß dies überhaupt möglich war, da UH erst im Februar 2014 alle Unterlagen von seiner Bank bekommen hat.
Zitat von Ulrich Hoeneß;2925612:Da stimme ich mit dir überein. Nur es wird jetzt ja verhandelt, in welchem Maß dies überhaupt möglich war, da UH erst im Februar 2014 alle Unterlagen von seiner Bank bekommen hat.
Da liegt noch meine Hoffnung!Wäre die Selbstanzeige aus freien Stücken erfolgt,so hätte er auch alles unternommen,um sicher zu gehen,daß die Ansprüche für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige erfüllt werden.Die Art seines Handelns legt fast schon zwingend nahe,daß hier lediglich im Vordergrund stand,einer Entdeckung zuvor zu kommen.Naja das ist halt sein Pech. Er hätte sich ja auch ein Jahr Zeit nehmen können die Selbstanzeige korrekt zu machen. Aber da man ihm ja schon quasi auf der Spur war, hatte er einfach keine Zeit und hat dann irgendwelchen Murks da hingeklatscht nur um vor der Aufdeckung zumindest irgendwas gemacht zu haben.
Dann hätte er mit der Selbstanzeige mMn bis Februar 2014 warten sollen.
Ich rechne damit, dass Hoeneß zu 18 Monaten HSV (ohne Bewährung) verurteilt wird.

...Ich habe schon das schmierige Grinsen des Uli Hoeneß nach Urteilsverkündung vor Augen.
Der Grund der Verzögerten Vorlage der Unterlagen mag stimmen oder nicht.
Die Steuern von 27,2 Mio. hat Er trotzdem hinterzogen!
Gefängnis 5 Jahre +
Zitat von Ulrich Hoeneß;2925610:Ist halt die Frage, was als "vollständig" gilt. Wenn man sagt, ich habe 27 Mio hinterzogen (was der Realität entspricht, man nur auf Grund der Dimensionen diese nicht zeitnah vorlegen kann). Oder erst, wenn man alle einzelnen Transaktionen via Dokumente belegen kann.
Wenn ich mich nicht irre, verlangt die Selbstanzeige eine "lückenlose" Darlegung. Die wäre definitiv nicht gegeben.
Es könnten bei genauerer Prüfung auch durchaus noch mehr als 27,2 Mio Steuerschulden entstanden sein.
...Wenn die Richter der Gedankenführung der Verteidigung folgen,gehen der gesunde Menschenverstand und das normale Rechtsempfinden zwar Gras fressen,aber Herr Hoeneß wird mit Auflagen den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.
Zitat von Ulrich Hoeneß;2925630:5 Jahre oder mehr für Steuerhinterziehung halte ich für mein Empfinden etwas zu übertrieben. Gerade in Relation zu anderen Straftaten. 2 Jahre fände ich fair.
Grundsätzlich müssen Sie bereits in der ersten Stufe einer Selbstanzeige den Steuerbehörden alle steuererheblichen Tatsachen mitteilen, sodass die Finanzbehörden in der Lage sind, ohne große Nachforschungen die Steuer festzusetzen. Dies war aufgrund der Mitteilungen der Selbstanzeige nicht möglich.
[35] Der Senat ist im Übrigen der Ansicht, dass mit einer gestuften Selbstanzeige die Sperrwirkung nicht umgangen werden kann. Soweit dem Steuerpflichtigen aufgrund unzureichender Buchhaltung oder wegen fehlender Belege eine genau bezifferte Selbstanzeige nicht möglich ist, ist er nach Auffassung des Senats gehalten, von Anfang an - also bereits auf der ersten Stufe der Selbstanzeige - alle erforderlichen Angaben über die steuerlich erheblichen Tatsachen, notfalls auf der Basis einer Schätzung anhand der ihm bekannten Informationen, zu berichtigen, zu ergänzen oder nachzuholen.
[36] Diese Angaben müssen in jedem Fall so geartet sein, dass die Finanzbehörde auf ihrer Grundlage in der Lage ist, ohne langwierige Nachforschungen den Sachverhalt vollends aufzuklären und die Steuer richtig festzusetzen (BGHSt 3, 373, 376; BGH wistra 2004, 309 m.w.N.; BGH DB 1977, 1347 m.w.N.). Genügen die Angaben - bei Anwendung eines strengen Maßstabes -diesen Anforderungen nicht, liegt eine wirksame Selbstanzeige nicht vor. Vielmehr ist dann lediglich die Ankündigung einer Selbstanzeige gegeben.
[37] Strafbefreiung tritt auch dann nicht ein, wenn erkennbar unzureichende Angaben als Berichtigung von den für die Entscheidung über die Strafbefreiung zuständigen Stellen hingenommen werden, ohne dass rechtlich gebotene Nachforschungen zur Ermittlung des wahren Sachverhalts angestellt werden.
Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige ist, dass der Täter der Steuerhinterziehung seine Tathandlung korrigiert (unrichtige oder unvollständige Angaben berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt) und die hinterzogene Steuer entrichtet. Der Bundesgerichtshof entschied am 20. Mai 2010, dass ein Steuerhinterzieher keine Straffreiheit erlangt, wenn er von mehreren bisher den Finanzbehörden verheimlichten Auslandskonten nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung er fürchtet. Vielmehr muss man, um Straffreiheit zu erlangen, hinsichtlich aller Konten reinen Tisch machen.[17] Diese Auslegung des § 371 AO war zum damaligen Zeitpunkt umstritten. Der Wortlaut der Norm, erlaubte bis zur Novelle 2011 auch die Auslegung, dass bei einer Teilberichtigung auch teilweise Straffreiheit eintritt.
Die Voraussetzungen für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige ergeben sich aus § 371 AO:
eine Berichtigungserklärung,
die fristgerechte Nachzahlung, und
das Nichteingreifen eines Sperrgrundes.
Die Selbstanzeige hat im Grundsatz folgende Fragen zu beantworten [22] :
Wer hat hinterzogen? Geben Sie bitte den Namen und die Anschrift der an der Hinterziehung beteiligten Personen an.
Wodurch wurden Steuern hinterzogen? Schildern Sie bitte den Sachverhalt möglichst genau.
Wann wurde hinterzogen? Geben Sie bitte den Zeitraum an.
Welche Zeugen oder Beweismittel können Sie angeben?
Welche Unterlagen können Sie zur Verfügung stellen?