G
gelöscht
Guest
Wenn man in der Lage ist zu verstehen, habe ich mit dem zitierten gesagt, dass es eben kein Fakt ist was dort als Fakt hingestellt wurde.
Somit kannst du die Königswürde gerne behalten. Gerne mit dem Zusatz "und Beleidigungen".
Die Beleidigung ist in den §§ 185 bis 200 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt - viel Glück bei der Prozessführung.


.
. Meine Hoffnung ist das vlt. Ekici endlich mal den Druchbruch schafft.


