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Zitat von Stürmerbraut;2543566:
Jugendstrafrecht ist ja keine Schande, das ist gültiges Recht.

@FF

Dein Urteil ist aber hart, finde ich. Natürlich gehört derjenige bestraft, aber beim jungen Menschen geht man davon aus, dass er sich noch zum Guten entwickelt und möchte ihm eine Chance geben. Das Jugendstrafrecht kann bis 23 Jahre angewendet werden.

Ich finds ja auch schlimm. :( Leider gibts kein Tabu mehr, auf Wehrlose nicht mehr draufzuhauen. Früher war das anders ....

Wenn ein 20 Jähriger einem Menschen, der auf dem Boden liegt, mit voller Kraft gegen den Kopf tritt, dann darf ich als Gericht diesen nie im Leben nach Jugendstrafrecht bestrafen. Das war ein versuchter Totschlag.


Jugendstrafe bei kleinen Delikten, ok. Aber bei so was? Sorry. Da hört bei mir jedes Verständnis auf.
 
Zitat von Fliegenfänger;2543571:
Wenn ein 20 Jähriger einem Menschen, der auf dem Boden liegt, mit voller Kraft gegen den Kopf tritt, dann darf ich als Gericht diesen nie im Leben nach Jugendstrafrecht bestrafen. Das war ein versuchter Totschlag.


Jugendstrafe bei kleinen Delikten, ok. Aber bei so was? Sorry. Da hört bei mir jedes Verständnis auf.

http://www.sueddeutsche.de/panorama...d-zehn-monate-fuer-u-bahn-schlaeger-1.1145888

Hier wurde ein 18 Jähriger nur zu 2 Jahre verurteilt. Gerichtsurteile entsprechen nicht immer dem, was die Menschen so wollen, und manchmal ist das auch gut so. Sonst wären wir ganz schnell bei einer Lynchjustiz .... :x:


:daumen: Genau. :D


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Zitat von Stürmerbraut;2543585:
http://www.sueddeutsche.de/panorama...d-zehn-monate-fuer-u-bahn-schlaeger-1.1145888

Hier wurde ein 18 Jähriger nur zu 2 Jahre verurteilt. Gerichtsurteile entsprechen nicht immer dem, was die Menschen so wollen, und manchmal ist das auch gut so. Sonst wären wir ganz schnell bei einer Lynchjustiz .... :x:

Ganz ehrlich: Bei 2 Jahren für versuchten Totschlag, damit ermuntert man die Leute doch regelrecht zur Selbstjustiz.
 
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