Lieber Masa,
Hast du schonmal was vom Verursacherprinzip gehört? Im Polizeirecht bei der Störerauswahl zu prüfen....
Klar bezahlt der Bund die Bundespolizei. Aber die Kosten eines Einsatzes werden dem Verursacher der polizeilichen Maßnahme auferlegt.
Bei der öffentlichen Veranstaltung eines Fussballspiels also dem Verein, der es veranstaltet.
Ich schließe mich im Übrigen der Meinung von cornholio an.
Es geht aber nicht darum, dass im Nachhinein der Verursacher bezahlt, sondern darum dass von vornherein durch den Bürger zahlen zu lassen.
Wovon du redest, ist das in die Pflicht nehmen des Schuldigen. Das, wovon in der Politik die Rede war, war zum Bsp die tolle Idee mit der vorsorglichen Zwangsabgabe JEDES Fans - und nicht nur des Verursachers.
@StoneCold: diese Zelte waren auch da schon grenzwertig. Ich bilde mir ein, dass sogar einer der "Kontrollierten" geklagt hat oder zumindest klagen wollte. Müsste man nochmal genauer nachlesen. Denn mit den Bürgerrechten verträgt sich das nur schwer.


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