Zum anderen haben Jan Korte und die Linksfraktion nach der Rechtsgrundlage für Stehplatzverbote gefragt. Der Bundesregierung fällt hier lediglich das Bauordnungsrecht der Länder ein. Im Bauordnungsrecht gibt es aber einen Bestandsschutz, der nur bei Umbauten ungültig wird, oder aber bei erheblicher Gefahr für Leib und Leben. Letzteres müsste für in jedem Bundesland, für jedes Objekt anhand einer konkreten Gefahrenanalyse festgestellt werden. Mit anderen Worten: Ein bundesweites Verbot von Stehplätzen, wie es Bundesinnenminister Friedrich angedroht hat, sollte in den Stadien nicht Ruhe und Ordnung einkehren, ist auf diesem Wege nahezu unmöglich.