Jeder Teil eines Vertrags (Gläubiger und Schuldner ) können von einer Willenserklärung zurücktreten , solange der gegenpart noch nicht das Angebot angenommen hat .
Beispiel: Wenn du jemandem sagst "ich verkaufe dir mein Auto für x Euro (in unserem Fall Wir bieten dir einen 2 Jahresvertrag mit x Vertragsinhalten ) Du hast Zeit bis zum Juli anzunehmen (hier die Frist)
der Gegenpart(hier Piza) sagt ich überleg es mir .
Wir können jetzt das Auto für 1t Euro mehr verkaufen (hier wir können einen Gomez mit sofortiger Unterschrift für 100T Euro im Jahr bekommen ), dann steht es und zu unser Angebot zurückzuziehen solange der Käufer (hier Piza ) noch nicht angenommen hat , sollte er den Antrag dennoch annehmen , wäre das ein Antrag von ihm und KA müsste annehmen .
Ich hoffe dies ist einigermassen verständlich .
@Lutscher Ich wollte dich nicht vorführen falls das so rüberkam
mfg 7