Es gibt eine ganz waghalsige EU-Gesetzgebung. Bei allen Vornamen, die in irgendeiner Form, sei sie noch so exotisch, innerhalb der EU für beide Geschlechter zu nutzen sind, muss ein zweiter Name her, damit man das zuordnen kann. Das wird dann spannend, wenn man nichtsahnend Namen wie Andrea oder Maria für seine Tochter wählt und nicht bedenkt, dass das in Italien männliche Vornamen sein können.
Dann kommt es darauf an, wie penibel der jeweilige Standesbeamte ist.
Dann kommt es darauf an, wie penibel der jeweilige Standesbeamte ist.




