Frage an die Rechtsabteilung!!!

Habe heute einen Strafzettel wegen Falschparkens bekommen 15 Euro Verwarngeld. alle angaben stimmen, also fahrzeug, kennzeichen usw. - bloß die adresse ist falsch. es wurde eine andere straße angegeben als der tatsächliche tatort war.

frage an die juristen unter euch: einspruch einlegen? reicht das als grund?
 
klar reicht das, positiv wäre natürlich, wenn es in der eigentlichen straße auch reguläre Parkplätze gibt. Was genau war das für ein Ticket? Zeitüberschreitung/kein Ticket oder komplett verboten?
Sollten die allerdings Beweise gesichert haben, z.b. Fotos, dann wird es schwierig.
 
parken im absoluten halteverbot (hatte das schild nicht gesehen). keine 2 meter weiter vorne war aber ganz regulärer parkplatz.

was mir jetzt grad noch zusätzlich aufgefallen ist: die nummer des tatbestands stimmt gar nicht. mit dem hinweis, diese nummer auf der rückseite nachlesen zu können (inkl. paragrafen usw.), hab ich das halt mal gemacht. und die bei mir aufgeschriebene nummer wird da gar nicht aufgeführt.
 
Habe heute einen Strafzettel wegen Falschparkens bekommen 15 Euro Verwarngeld. alle angaben stimmen, also fahrzeug, kennzeichen usw. - bloß die adresse ist falsch. es wurde eine andere straße angegeben als der tatsächliche tatort war.

frage an die juristen unter euch: einspruch einlegen? reicht das als grund?

Widerspruch mit dem Hinweis einreichen, dass du nicht dort gestanden hast, wo die angeblich gestanden haben sollst. Punkt aus. Dann abwarten was kommt. Grundsätzlich wäre ich mir an deiner Stelle auch keiner Schuld bewusst, weil du schlicht nicht da gestanden hast, wie auf dem Verwarnbescheid angegeben.
Faktisch ist eben so, dass du nicht da gestanden hast, also ist das mal alles hinfällig.
 
Widerspruch mit dem Hinweis einreichen, dass du nicht dort gestanden hast, wo die angeblich gestanden haben sollst. Punkt aus. Dann abwarten was kommt. Grundsätzlich wäre ich mir an deiner Stelle auch keiner Schuld bewusst, weil du schlicht nicht da gestanden hast, wie auf dem Verwarnbescheid angegeben.
Faktisch ist eben so, dass du nicht da gestanden hast, also ist das mal alles hinfällig.

Genau so ist es richtig.:tnx:
 
Widerspruch gegen Verwarnungsgeld

Verwarnungsnummer xyz



Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern Nachmittag fand ich unter dem Scheibenwischer meines PKW mit dem amtlichen Kennzeichen ******** einen Strafzettel wegen Falschparkens.

Ich lege gegen diesen Bescheid Widerspruch ein und bitte Sie, diesen Bescheid zurückzunehmen.

Begründung:

Die erhaltene Verwarnung mit Zahlungsaufforderung entspricht inhaltlich nicht den Tatsachen, da mein Auto zur Tatzeit am 30.11.2010 zwischen XY und YZ nicht in der ***** in Würzburg vor dem Anwesen mit der Hausnummer ** stand, wie es auf dem Strafzettel vermerkt ist.

Mit der Bitte um eine Stellungnahme verbleibe ich


Mit freundlichen Grüßen

meint ihr, dass das so in ordnung ist? sollte ich vielleicht bereits hier erwähnen, dass ich nen zeugen habe, der bezeugen kann, dass das auto zur tatzeit nicht in der aufgeführten straße, sondern wo anders stand?
 
Letztendlich wird es wahrscheinlich eingestellt wegen eines Formfehlers. Klar, Du hast im Halteverbot gestanden, das können die wahrscheinlich anhand eines Fotos nachweisen, aber wenn die falsche Adresse aufgeschrieben wird, ist das deren Problem. Wir hatten einen ähnlichen Fall neulich als meine Frau im temporären Halteverbot wg. Strassenreinigung stand. Der Kehrmaschinenfahrer hat sich das Kennzeichen notiert, aber der Landkreis bzw. die Stadt hat ein falsches Datum auf den Mahnbescheid gedruckt. Somit haben wir Einspruch eingelegt, und es kam sinngemäß als Antwort, dass uns zwar immer noch ein Verstoß nachgewiesen werden könnte wegen der Aussage des Kehrmaschinenfahrers, aber dass trotzdem eingestellt wird wegen Formfehler. Ist denke ich mal ähnlich, bei uns war es ein falsches Datum, bei Dir ne falsche Strasse.
 
meint ihr, dass das so in ordnung ist? sollte ich vielleicht bereits hier erwähnen, dass ich nen zeugen habe, der bezeugen kann, dass das auto zur tatzeit nicht in der aufgeführten straße, sondern wo anders stand?

Statt "Tatzeit" würde ich "zur fraglichen Zeit" schreiben. Ansonsten würde ich nur schreiben:

"Es wird bestritten, dass das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen (...)"

Wo das Auto wirklich stand musst du ihnen nicht auf die Nase binden, dass wäre deren Aufgabe das zu ermitteln, schließlich müssen sie Beweisen, dass das Auto da stand, wie es auf dem Strafzettel beschrieben ist. Sollten sie ein Foto gemacht haben, dann können sie das trotz Formfehler weiter verfolgen. Bekommste einen geänderten Bescheid. Das ist durchaus möglich.
 
Wo das Auto wirklich stand musst du ihnen nicht auf die Nase binden, dass wäre deren Aufgabe das zu ermitteln, schließlich müssen sie Beweisen, dass das Auto da stand, wie es auf dem Strafzettel beschrieben ist. Sollten sie ein Foto gemacht haben, dann können sie das trotz Formfehler weiter verfolgen. Bekommste einen geänderten Bescheid. Das ist durchaus möglich.

Möglich sicher, aber wie in meinem Fall beschrieben ist es nicht passiert. Sie hätten ja durch die Aussage des Kehrmaschinenfahrers einfach das Datum korrigieren können und nen neuen Bescheid ausstellen. Ich denke mal, bei so geringen Beträgen lohnt sich da der Aufwand nicht. Es sei denn, die Kommune, die für Kugelblitz zuständig ist, braucht gerade jeden Penny.. ;)
 
Back
Top