Ohne dass ich jetzt juristischer Fachmann für diese Thematik bin - ganz so einfach ist das (glaube ich) dann doch nicht. Es gibt da schon einen Unterschied zwischen der Situation eines Wohnungseigentümers, der sicher zu fast 100% sagen kann, wer bei ihm rein darf und wer nicht - mit oder ohne Grund und je nachdem wie er grad so drauf ist und der Situation des Eigentümers einer öffentlichen Versammlungsstätte.Nun, als Mieter/Eigner des Weserstadion unterliegt dem Verein auch das Recht zu bestimmen was im Stadion gezeigt werden darf und was nicht. Dazu muss es in der Stadionordnung nicht eine eigens dafür aufgestellte Regel geben. Werder kann je nach Situation und Lage bestimmen, was wann und wie verboten ist.
Es dürfte ja z.B. auch klar sein, dass es dem Stadioneigentümer auch nicht etwa freigestellt wäre, zum nächsten Heimspiel nur blonde Besucher einzulassen - oder nur Besucher, die Anzug und Krawatte bzw. ein Kleid tragen (Begründung: "Der Laden gehört mir, da bestimme ich, wer rein darf !"). Wo allerdings die Freiheit des Eigentümers einer öffentlichen Versammlungsstätte Besucher auszuschließen tatsächlich aufhört, kann ich auch nicht sagen. Vielleicht gibt's ja da Fachleute hier ?


" usw.! Ohne die Gegenseite anzuhören! Was ich damit nicht auf dich beziehen möchte! Da stimmst du mir doch zu, oder?