Hamburger Fans entscheiden Spiel

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"........Der ursprüngliche Eigentümer der Papierkugel dürfte sein Eigentum gemäß § 959 BGB aufgegeben haben, was dem Fernsehsender nach §958 BGB erlaubt, sich diese anzueignen. ....."


Na, dann hätten wir das endlich auch geklärt, ich lach mich schlapp.:D

Sehr nett übrigens, wie diese - wirklich - richtige rechtliche Einschätzung von der Rechtsabteilung der Fans der Müllverbrenner für "schwachsinn" erklärt wird. Da kann man als Jurist nur breit grinsen.
 
Ist zwar echt Latte wann sie geworfen wurde.Aber ich meine sie ist bei einem Einwurf von Özil geworfen wurden.Da meinte ich noch zu meinem kollegen,"guck mal,die werfen schon wieder mit irgendeinem Scheiss".Konnte aber vom 14b Rang nicht erkennen was es genau war.War wohl die Papierkugel.:svw_applaus:
 
Tja..das kommt davon wenn man versucht die gegnerischen Spieler mit Papierkugeln abzuwewerfen. Das war wohl wortwörtlich ein Eigentor für den Hsv !:lol::D
 
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