Es steht außer Frage, dass Djilobodji sich unsportlich verhalten hat. Es geht aber um die Frage der Verhältnismäßigkeit einer nachträglichen Sperre. Wenn man bedenkt, dass Spieler, die dem Gegenspieler den Stinkefinger zeigen, vom DFB nur eine Geldstrafe erhalten, ist die Sperre maßlos...