Okay... Bei einer Körperverletzung, mal angenommen eine Rauchvergiftung, wandert man als Ersttäter nicht ins Gefängnis, sondern erhält normalerweise eine Geld- oder Bewährungsstrafe. Zu prüfen wäre hier vom Richter auch der Vorsatz, der nicht gegeben zu sein scheint, da es schwer wird jemandem...