Wie gut, dass genau das im Zivilprozess ausreicht.
BGH, Urteil vom 04.11.2003, Az: ZR VI 28/03:
"Es ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, dass sich das Berufungsgericht auch im Hinblick darauf, dass nach den weiteren Ausführungen des Sachverständigen andere Möglichkeiten als Auslöser für...